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Nachricht vom 31.01.2019    

Neuwieder Geschäfte nehmen es mit Jugendschutz nicht so genau

Am Mittwoch, den 30. Januar, fand durch die Polizei Neuwied in Zusammenarbeit mit dem Jugendschutz-Beauftragten der Stadt Neuwied in ausgewählten Geschäften Testkäufe zum Schutz der Jugend statt. Insgesamt wurden 18 Geschäfte überprüft. Hierbei wurden den jugendlichen Testkäufern in neun Fällen Produkte überlassen, die nach dem Jugendschutzgesetz nicht verkauft werden durften.

Beim Verkauf von Alkohol gibt es strenge Bestimmungen beim Jugendschutz. Symbolfoto NR-Kurier

Neuwied. Der unzulässige Verkauf von hochprozentigen Spirituosen und nikotinhaltigen Tabakwaren kann Bußgelder von bis zu 50 000 Euro nach sich ziehen. Es fanden daher präventive Korrekturgespräche statt, um zukünftig eine Verhaltensänderung zu bewirken, auch im Hinblick auf die baldige Faschingszeit.

Weitere Kontrollen wurden angekündigt und werden zeitnah zur Festigung der Maßnahmen durchgeführt. Die Kontrollen wurden durch fünf Beamte der Polizei Neuwied, sowie drei Testkäufern der Polizeischule Lahnstein, sowie dem städtischen Jugendschutzbeauftragten durchgeführt. (PM)


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