Werbung

Nachricht vom 26.12.2018    

Silvesterfeuerwerk: Was erlaubt ist und was nicht

INFORMATION | Wenn erst einmal die weihnachtliche Ruhe vorbei ist, laufen die Vorbereitungen für den Jahreswechsel an. Für viele gehört das mitternächtliche Feuerwerk dazu. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord rät zur Achtsamkeit beim Kauf und Abbrennen von Silvesterfeuerwerk und erläutert, was erlaubt ist und was nicht.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord rät zur Achtsamkeit beim Kauf und Abbrennen von Silvesterfeuerwerk. (Foto: SGD Nord)

Koblenz/Region. Krachende Böller und glitzernde Raketen gehören traditionell zum Jahreswechsel. Ein Silvesterfeuerwerk bereitet vielen Menschen großes Vergnügen. Dabei sollten aber auch mögliche Gefahren bedacht und gewisse Spielregeln eingehalten werden. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord rät zur Achtsamkeit beim Kauf und Abbrennen von Silvesterfeuerwerk.

Verkauf erst ab dem 28. Dezember
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk, so genannte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, beginnt in diesem Jahr am 28. Dezember und endet am 31. Dezember 2018. Vor dem 28. Dezember 2018 ist es daher verboten, Feuerwerkskörper der Kategorie 2 an den Endverbraucher zu verkaufen. Ganz wichtig: An Endverbraucher darf nur Feuerwerk mit aufgedruckter CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen benannten Stelle verkauft werden. Beispiele der Kennzeichnung sind„0589-F1-XXXX“ oder „0589-F2-XXXX“ für eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Feuerwerk der Kategorie 1 darf ganzjährig nur an Personen über 12 Jahre, Feuerwerk der Kategorie 2 nur im Zeitraum des Jahreswechsels und ausschließlich an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Personen unter 18 Jahren dürfen daher Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nicht in Besitz haben oder abbrennen.



Vorschriften beim Verkauf beachten!
Bei der Lagerung und für den Verkauf sind Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen, ganz besonders in den Verkaufsräumen, zu beachten. Feuerlöscher müssen in Reichweite sein, es muss sichere Verkehrs- und Fluchtwege für Kunden und Beschäftigte geben, die ein schnelles Verlassen des Gefahrenbereiches gewährleisten. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 2 ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und nicht an Ständen im Freien erlaubt. Der Verkauf muss ständig durch fachkundiges Personal überwacht werden.

Verbot in der Nähe von Kirchen und Kliniken
Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen grundsätzlich verboten. Außerdem sind örtliche Abbrennverbote in Orten mit besonders schützenswerten Objekten, beispielsweise historische Fachwerkshäuser, zu beachten. Eltern sollten darauf achten, dass Feuerwerkskörper nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind. Beim Abbrennen ist die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckte Gebrauchsanleitung unbedingt zu beachten. So steht einem sicheren Silvestervergnügen Nichts im Wege.

► Informationen bietet der Flyer des Landeamtes für Umwelt: „Verkauf und Aufbewahrung von Silvesterfeuerwerk der Kategorien 1 und 2“. (PM)




Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Prof. Dr. Christoph G. Wölfl auf dem Enneker Forum Tegernsee 2026: Zivile Verteidigung im Fokus

Vom 15. bis 17. Juni 2026 fand das renommierte Enneker Forum Tegernsee statt, bei dem sich Experten über ...

Erfolgreicher Abschluss: 408 Azubis im Landkreis Neuwied feiern ihren Erfolg

In der food akademie in Neuwied fand am 1. Juli eine besondere Feier statt: 408 junge Menschen erhielten ...

Neues Kundencenter der Stadtwerke Neuwied öffnet bald

Die Stadtwerke Neuwied bereiten sich auf den Umzug ihres Kundencenters vor. Eine Woche lang bleibt die ...

Impulse für Unkel gesetzt

Die Stadtspitze ist seit zwei Jahren im Amt. Projekte für Infrastruktur, Lebensqualität und gesellschaftlichen ...

"Deutsche Glasfaser" nimmt jetzt auch Abstand vom geplanten Ausbau in Bad Honnef

Die "Deutsche Glasfaser" hat der Stadt Bad Honnef mit Schreiben vom 2. Juli 2026 mitgeteilt, dass sie ...

Berufseinstieg mit Perspektive: Neun Nachwuchskräfte starten duales Studium im Finanzamt Neuwied

Am 1. Juli 2026 haben neun Nachwuchskräfte ihr duales Diplom-Studium zum Finanzwirt oder zur Finanzwirtin ...

Weitere Artikel


Atemberaubende Bühnenshow beim 48. Weihnachtskult XXL

Nun schon zum 48. Mal wurde die Luft im liebevoll dekorierten Palastzelt in Oberraden zum Kochen gebracht. ...

Gelungenes Chorseminar des Projektchores in Oberhonnefeld

Am 22. Dezembe hatte der Singkreis zum Chorseminar eingeladen. Die Chorleiterin, Valentina Leinweber, ...

Balkon vor Brand durch Silvesterböller schützen

Die Feuerwehren warnen vor Lagerung entzündlicher Materialien auf dem Balkon. Im Winter fristen die Balkone ...

Reisetipp: Die Höhepunkte Südafrikas, Teil II

Der zweite Teil der Reise geht von Port Elizabeth nach Kapstadt, ans Kap der Guten Hoffnung und in den ...

Stefanie Lehnert Runkel ist eine musikalische Wohltäterin

Der diesjährige Ehrenamtspreis der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach wurde unter anderem Stefanie ...

Reisetipp: Streifzug durch Südafrika

Eine Studienreise führte zwei Kuriere-Redakteure zu den Highlights Südafrikas. Zehn Flugstunden sind ...

Werbung