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Nachricht vom 18.12.2018    

Kosten für Hilfen zur Erziehung und Eingliederung steigen

„Konnte das Kreisjugendamt Neuwied für das Haushaltsjahr 2018 noch mit niedrigeren Haushaltsansätzen insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder kalkulieren, wurde diese Prognose im laufenden Jahr durch die Wirklichkeit überholt.

Neuwied. Bereits im Jahresabschluss für das Jahr 2017 wurde deutlich, dass die Kosten insbesondere für die Hilfen zur Erziehung und die Eingliederungshilfe wieder steigen“, teilt Landrat Achim Hallerbach nach Beratung der Haushaltsentwicklung im Bereich der Jugendhilfe und der Personalsituation des Kreisjugendamtes durch den Jugendhilfeausschuss für den Kreisjugendamtsbezirk mit.

Diese Entwicklung hat sich im laufenden Jahr dann bestätigt. Bereits gegen Ende des Jahres 2017 hatte das Kreisjugendamt wieder ein deutliches Anwachsen der Fallzahlen zu verzeichnen, insbesondere bei den Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher sowie der Unterbringung in Mutter-Kind-Einrichtungen. Die für das Jahr 2018 kalkulierte Verbesserung des Nettoaufwandes konnte daher nicht eingehalten werden.

Zur Kostenentwicklung trägt ebenfalls die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes von 2017 bei. Zu den wesentlichen Änderungen gehörten sowohl die deutliche Ausweitung des Bezugszeitraumes als auch die Anhebung der Altersgrenze. „Zwar beteiligt sich der Bund an dem Nettoaufwand mit einer geringfügig höheren Quote. Diese ist nachweislich jedoch nicht ausreichend, um den damit gestiegenen Mehraufwand des Kreises zu kompensieren“, stellt Achim Hallerbach fest.

Die mit Abstand größte Position im Teilhaushalt des Kreisjugendamtes stellen die Personalkosten für die Kindertagesstätten im Kreisjugendamtsbezirk dar. Die Position hat mittlerweile ein Volumen von 56 Prozent des gesamten Jugendhilfeetats. Da der Kreis hier mit einer weiteren Steigerung des Platzangebotes rechnet, wird hier mit einer weiter steigenden finanziellen Belastung des Kreises kalkuliert.

Der Jugendhilfeausschuss setzte sich auch noch einmal eingehend mit der Personalsituation insbesondere im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes auseinander.

Der stellvertretende Leiter des Kreisjugendamtes und Leiter der Sozialen Dienste, Uwe Kukla, erläuterte die aktuelle Situation bezüglich der Fallbelastungen in den Sozialen Diensten des Kreisjugendamtes: „Neben einer erheblichen Fallbelastung pro Mitarbeiter ist auch eine deutliche Verjüngung des Mitarbeiterbestandes zu bewältigen. Die Fallbelastung steigt nicht nur anhaltend, sondern auch die Komplexität der Einzelfälle ist deutlich gewachsen.“

Die Vertreter des Kreisjugendamtes erläuterten vor diesem Hintergrund ein Maßnahmenpaket, zu dem neben einer strukturellen Weiterentwicklung auch eine weitere Personalaufstockung im Bereich der Sozialen Dienste gehört. Die Beratungen flossen schließlich in die Haushaltsberatungen für 2019 mit ein.



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