Werbung

Nachricht vom 15.12.2018    

Weiter Zankapfel: Werbeturm an A 3 in Höhe Deponie Linkenbach

Der Ortsbürgermeister Achim Braasch, die Beigeordneten und etliche Ratsmitglieder haben sich in einem offenen Brief an den Landrat Achim Hallerbach gewandt. Es geht um den strittigen Werbeturm auf dem Deponiegelände in Linkenbach. Die Ortsgemeinde vertritt die Auffassung, dass die Genehmigung rechtswidrig sei. Der Streit ist mittlerweile beim Verwaltungsgericht anhängig.

Der Werbeturm leuchtet über Oberraden. Archivfoto: NR-Kurier

Oberraden. Der offene Brief hat folgenden Wortlaut: „Mit großem Interesse haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten in der örtlichen Presse Ihren Einsatz für zwei strittige und umstrittene Projekte im Landkreis Neuwied, den Freizeitpark auf der Linzer Höhe und insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neuwied bei den Geruchsbelästigungen im Industriegebiet, verfolgt.

Gerade Ihre Positionen gegenüber der SGD Nord, sich nicht hinter Paragraphen und formellen Verfahrensschritten zu verstecken, sondern im Interesse der Bürgerinnen und Bürger an Lösungen zu arbeiten, um die Belästigungen zu beseitigen, wecken in uns die Hoffnung, dass Sie sich auch im Fall des Werbeturms für die Belange der Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Oberraden in gleicher Weise einsetzen werden und nicht wie bisher auf formal juristischen Vorgaben beharren.

Als gewählte Vertreter der Ortsgemeinde sehen wir uns in der Pflicht, uns für die Belange der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen und sie nicht mit ihren Betroffenheiten und aufwendigen Verfahren alleine zu lassen.

Im Rahmen des von uns angestrengten Widerspruchsverfahrens hat der zuständige Kreisrechtsausschuss selbst Bedenken gegen die Rechtsgültigkeit des zugrundeliegenden Bebauungsplans geäußert, die errichtete Anlage gerade auch vor diesem Hintergrund als „bei objektiver Betrachtung fragwürdig“ bezeichnet. Ungeachtet der fehlenden Verwerfungskompetenz des Kreisrechtsausschusses zeigt sich, dass die Werbeanlage infolge der Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans im Außenbereich schon aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht hätte zugelassen werden dürfen, die erteilte Baugenehmigung mithin (objektiv) rechtswidrig ist. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass Sie eine erkannt (objektiv) rechtswidrige Baugenehmigung im Rahmen einer Ermessensentscheidung aufheben können. Dies zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Oberraden und sicherlich auch zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger der umliegenden Ortsgemeinden, die durch die Werbeanlage beeinträchtigt sind.

Die Baugenehmigung weist aber noch mehrere Mängel auf, die zu einer „Entscheidung für Oberraden führen müssten“. Denn auch gegen Bauordnungsrecht wird durch die Baugenehmigung verstoßen. Wir verweisen an dieser Stelle nur beispielhaft auf die unzureichende Einhaltung des Abstandsflächengebots, die grundsätzliche Unzulässigkeit von Werbeanlagen im Außenbereich sowie das für die Genehmigung von Werbeanlagen gesetzlich vorgesehene Erfordernis eines Widerrufsvorbehalts bzw. einer Befristung, das hier gänzlich missachtet wurde. Jeder Punkt für sich alleine reicht aus, die Baugenehmigung im Rahmen der Ermessensausübung aufzuheben.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Landwirtschaftlicher Helfer (m/w/d)

Herpter Hof
57610 Gieleroth

Pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die Tagesförderstätte

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Mittelhof

Aushilfe im Gruppendienst auf geringfügiger Basis (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Vorarbeiter / Teamleiter Fahrzeugbeschriftung & Folientechnik (m/w/d)

BeschriftungsMeister.de
56593 Horhausen (Westerwald)

Pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die Wohnstätte

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Jeder private Bauherr ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, sowohl bei der Planung als auch beim Bau. Anderenfalls wird die Baugenehmigungsbehörde tätig; eigentlich zumindest….

Nur ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Ortsgemeinde Urbach schon allein aufgrund der vorangegangen Planfeststellung einer Deponie gehindert war, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf eben diesem Gelände zu erlassen. Dabei ist der Landkreis Neuwied als Eigentümer des Deponiegeländes selbst betroffen, was schon für sich genommen genug Anlass sein sollte, nicht die Interessen des Unternehmers vor diejenigen der Bürgerinnen und Bürger zu stellen. Unseres Erachtens gehört es zur Amtspflicht eines Behördenleiters, auf rechtskonformes Verhalten – notfalls unter Einschaltung der Kommunalaufsicht – hinzuwirken.

Sehr geehrter Herr Hallerbach,
noch besteht Ihrerseits die Möglichkeit, das eingeleitete Klageverfahren zu stoppen und sich wie auch in anderen Bereichen und von Ihnen bei anderen gefordert, für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger einzusetzen und nicht vermeintliche Normen vorzuschieben.

Unabhängig von den rechtlichen Eckpunkten appellieren wir auch an Ihre moralische Verpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, dies sicherlich auch in Ihrer Funktion als Vorsitzender des Naturparkes Rhein-Westerwald.

Wir hoffen auf kurzfristige und unbürokratische Unterstützung durch Ihre Ermessensentscheidung im Rahmen der Gesetze - und verbleiben.“ gezeichnet: Gemeinderat, Beigeordnete und Ortsbürgermeister


Lokales: Rengsdorf & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Lipödem: Nicht nur "dicke Beine" - Symptome und Behandlung

Das Franziskus Krankenhaus Linz lädt zu einem Informationsabend über das Thema Lipödem ein. Dr. Tobias ...

Waldorfschule Neuwied lädt zur Informationsveranstaltung ein

Am 12. September 2026, um 10 Uhr, öffnet die Freie Waldorfschule Neuwied ihre Türen für interessierte ...

Heimat shoppen 2026: Stärkung der Innenstädte im IHK-Bezirk Koblenz

Am Wochenende des 11. und 12. September 2026 stehen die Innenstädte im IHK-Bezirk Koblenz ganz im Zeichen ...

Rehkitz beim Mähen getötet: Amtsgericht Montabaur spricht Landwirt frei

Ein Landwirt aus dem Westerwaldkreis stand vor dem Amtsgericht Montabaur, weil er beim Mähen einer Wiese ...

Einzigartige Stummfilmkonzerte in der Sayner Hütte

In den Anfängen der Filmgeschichte wurden bei Vorführungen der einstigen Stummfilme in den Kinopalästen ...

Schnelles Eingreifen der Feuerwehr verhindert Gebäudeschaden in Windhagen

Ein Heckenbrand in Windhagen drohte am Freitagmittag (4. September 2026), auf ein Wohngebäude überzugreifen. ...

Weitere Artikel


Offenes Singen beim Knuspermarkt: Boris Weber als Chorleiter

In Köln tun sie es im Dom, aber auch im Fußballstadion: Tausende Menschen kommen zusammen, um gemeinsam ...

Elisabeth Petrusch: Bücher sind ihre Welt

Elisabeth Petrusch ist seit 2006 bei der Verbandsgemeinde für die Bücherei tätig. Diese Tätigkeit nimmt ...

„Volksbegehren“: Jürgen Becker wagte den Blick durchs Schlüsseloch

Zehn Jahre Kultur-AG in Horhausen: Zum Abschluss des Jubiläumsjahres kam die rheinische Frohnatur Jürgen ...

Blocker Senioren feiern Weihnachten und begrüßen den Nikolaus

Der Besuch des Nikolauses darf bei der Weihnachtsfeier der Blocker Senioren natürlich nicht fehlen. Im ...

NABU: Verzicht auf Streusalz schont Bäume und Grundwasser

Streumittel haben in der kalten Jahreszeit Hochkonjunktur. Der Naturschutzbund (NABU) Rhein-Westerwald ...

Der satanarchäolügenialkohöllische Wunschpunsch

Prof. Beelzebub Irrwitzer (Tobias Ullmann) steckt in gewaltigen Schwierigkeiten. Es ist Silvesterabend ...

Werbung