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Nachricht vom 06.12.2018    

Erster Förderbescheid zur Belebung der Ortskerne in VG Dierdorf übergeben

Die Lebens- und Wohnbedingungen in den verschiedenen Ortsgemeinden und der Stadt Dierdorf sind innerhalb der Verbandsgemeinde Dierdorf sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund hat sich der Arbeitskreis „Lebenswerte Mitte – Lebenswerte Zukunft“ gebildet und Förderrichtlinien ausgearbeitet, die der Verbandsgemeinderat am 24. Mai 2018 einstimmig beschlossen hatte. Jetzt konnte der erste Förderbescheid an Großmaischeider Bürger übergeben werden.

Übergabe des Förderbescheides. Von links: Nikita Hodkov-Seibert, Lorena Seibert, Horst Rasbach, Martina Jungbluth und Ursula Meurer. Foto: Wolfgang Tischler

Dierdorf. Am heutigen Nikolaustag empfingen der Bürgermeister Horst Rasbach, die Erste Beigeordnete und Leiterin des Arbeitskreises „Lebenswerte Mitte – Lebenswerte Zukunft“ Martina Jungbluth und die Sachbearbeiterin Ursula Meurer das Ehepaar Seibert aus Großmaischeid. Das Ehepaar hat ein Haus in der Ortslage Großmaischeid erworben, das derzeit umfassend renoviert wird. Die Immobilie erfüllt die Vorgaben des kommunalen Förderprogrammes zur Belebung der Ortskerne der Gemeinden der Verbandsgemeinde Dierdorf.

Der Hintergrund der Förderung ist einem drohenden Leerstand von Gebäuden in den Ortschaften frühzeitig entgegenzuwirken. Die Förderung kann sowohl für die Sanierung von Altbauten, den Abriss und anschließenden Neubau von Gebäuden an gleicher Stelle im Innerortsbereich beantragt werden. Das Angebot richtet sich grundsätzlich an Privatpersonen, vorrangig zur Eigennutzung und teilgewerblichen Nutzung.




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Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Förderung nur für Gebäude, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 50 Jahre alt sind. Sollte diese formale Voraussetzung nicht erfüllt sein, kann im Einzelfall dennoch eine Förderung möglich sein. Die Förderung wird als nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt, der einmalig vor Baubeginn zu beantragen ist. Dabei ist nachzuweisen, dass mindestens 60.000 Euro durch den Antragsteller verausgabt werden. Der Zuschuss beträgt 5.000 Euro, zahlbar in fünf Jahresbeträgen zu je 1.000 Euro.

Die Eheleute Seibert freuten sich über die Bewilligung. Das Geld wollen sie zum Bau eines Kachelofens verwenden, so war ihre spontane Idee. Die Richtlinien des Förderantrages und das Formular zur Beantragung finden Sie hier. (woti)


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