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Nachricht vom 02.12.2018    

E-Government: Land und Kommunen verwalten online

Bis Ende 2022 sollen in Deutschland die Verwaltungsleistungen online angeboten werden. In Rheinland-Pfalz gibt es dazu jetzt eine Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden. Dabei werden Basisdienste wie Antragsmanagement, Bezahlsystem, sichere Kommunikationsdienste, E-Rechnung und weitere IT-Infrastrukturen vom Land beschafft, ab 2019 im Landesbetrieb Daten und Information betrieben und den Kommunen zur Nutzung bereitgestellt.

Auf dem Weg zur digitalen Verwaltung: (von links) Ernst Walter Görisch, stellvertretender Vorsitzender des Landkreistages, Innenminister Roger Lewentz, Aloysius Söhngen, Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes, und Michael Mätzig, geschäftsführender Direktor des Städtetages in Rheinland-Pfalz. Foto: Innenministerium Rheinland-Pfalz)

Mainz. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz und Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände in Rheinland-Pfalz – Landkreistag, Städtetag, Gemeinde- und Städtebund – haben einen Kooperationsvertrag zur Zusammenarbeit im E-Government unterzeichnet. In diesem Vertrag vereinbaren das Land und die kommunalen Spitzenverbände die gemeinsame Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Nach dem Onlinezugangsgesetz sollen in Deutschland bis Ende 2022 die Verwaltungsleistungen online angeboten werden. Hierzu sind umfangreiche Anpassungen der Verwaltungsprozesse und Erweiterungen der vorhandenen IT-Infrastrukturen erforderlich. Mit der Vereinbarung verständigen sich Land und Kommunen auf ein gemeinsames Vorgehen. Dabei werden Basisdienste wie Antragsmanagement, Bezahlsystem, sichere Kommunikationsdienste, E-Rechnung und weitere IT-Infrastrukturen vom Land beschafft, ab 2019 im Landesbetrieb Daten und Information betrieben und den Kommunen zur Nutzung bereitgestellt.

Online-Verwaltungsdienstleistungen aus einem Guss
„Für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wird es unerheblich sein, welche Behörde für ein Verwaltungsverfahren zuständig ist. Mit der gemeinsamen Infrastruktur des Landes und der Kommunen können die Online-Verfahren der Verwaltungen einfach gefunden und genutzt werden“, sagte Innenminister Roger Lewentz. „Der Vollzug der Online-Verwaltungsleistungen wird natürlich bei den Kommunen verbleiben. Das Land wird aber die Voraussetzungen schaffen, sodass die Kommunen die Online-Verwaltungsleistungen schnell, rechtssicher und aus einem Guss umsetzen können.“ Die Kooperationsvereinbarung ist eine der ersten, mit der in einem Flächenland die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zwischen Land und Kommunen vereinbart wird.



Der Vorsitzende des Gemeinde- und Städtebundes, Aloysius Söhngen, stellte als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und zugleich des federführenden Verbandes fest: „Die Digitalisierung ist die entscheidende Zukunftsfrage für unser Land. Das Onlinezugangsgesetz legt einen wichtigen Grundstein zur weiteren Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, stellt die Kommunen aber auch vor große Herausforderungen. Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages wird die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen im Bereich des E-Government fortgesetzt. Das Land stellt uns mit den Basisdiensten einen Baukasten zur Verfügung, der uns in die Lage versetzt, unsere Verwaltungsprozesse selbstständig zu digitalisieren und für die Online-Nutzung zu erschließen.“

Austauschplattform für Verwaltungen
Künftig steht den Kommunalverwaltungen eine Austauschplattform zur Verfügung, die eine Übertragung von einmal erstellten digitalen Prozessen in andere Körperschaften ermöglicht. So muss nicht jede Verwaltung das Rad neu erfinden. Gemeinsam werden das Land und die Kommunen die Vorgaben des Portalverbundes erfüllen. Bis zum Jahr 2022 werden die kommunalen und staatlichen Leistungs- und Zuständigkeitsinformationen und die digitalen Prozesse im gemeinsamen Serviceportal gebündelt.

Bereits im September 2018 ist eine Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Spitzenverbänden für ein gemeinsames Bürger- und Unternehmenskonto, dem „rlpServiceKonto“, unterzeichnet worden. Der Kooperationsvertrag erweitert die langjährige Zusammenarbeit und legt die Grundlage für eine technische Standardisierung bei der Umsetzung der Verwaltungsprozesse in Rheinland-Pfalz. (PM)



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