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Nachricht vom 17.10.2018    

Kommunalwahl 2019: Formulare, Gesetze, Informationen online

INFORMATION | Ende Mai 2019 finden die Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz statt. Der Landeswahlleiter weist darauf hin, dass es online umfangreiche Informationen für Parteien und Wählergruppen gibt, die die Verfahrensweisen zur Aufstellung von Bewerbern regeln.

Am 26. Mai 2019 stehen die Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz an. Die Vorbereitungen dafür laufen bei Parteien und Wählergruppen in der Region. (Foto: Archiv AK-Kurier)

Mainz/Region. Die rheinland-pfälzischen Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 werfen ihre Schatten voraus. Bei den Parteien und Wählergruppen in der Region laufen die Vorbereitungen für die Aufstellungen von Listen und die Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten. „Alles, was dafür wichtig ist, haben wir unter www.wahlen.rlp.de ins Netz gestellt“, erklärt Landeswahlleiter Marcel Hürter. Die Kommunalwahlen finden in Rheinland-Pfalz traditionell gemeinsam mit der Europawahl statt.

Wichtiges Datum für den Wahlvorschlag: 8. April 2019
Die Formulare für die Aufstellungsverfahren sind ebenso unter „Informationen und Vordrucke“ zu finden wie ein Terminkalender mit den einzuhaltenden Fristen. Eine Infobroschüre für Parteien und Wählergruppen erklärt die Anforderungen an die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten. Abrufbar sind auch die um die aktuellen Änderungen ergänzten Rechtsvorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung. Ein wichtiges Datum: Die jeweiligen Wahlvorschläge müssen spätestens am 8. April 2019, dem 48. Tag vor der Wahl, 18 Uhr, beim zuständigen Wahlleiter der zu wählenden Vertretungskörperschaft eingereicht werden.



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Musterdokumente verfügbar
Beachtet werden müssen künftig auch die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung. Hierzu stellt der Landeswahlleiter Musterdokumente zum Download bereit, die über die Verarbeitung und den Verwendungszweck personenbezogener Daten informieren und über die Geltendmachung von Rechten im Rahmen einer Kommunalwahl aufklären.

Auch Wahlen von Landräten und hauptamtlichen Bürgermeistern
Am 26. Mai 2019 werden neben den Stadt- und Gemeinderäten, den Verbandsgemeinderäten und den Kreistagen auch die ehrenamtlichen Bürgermeister bzw. Ortsvorsteher gewählt. Voraussichtlich werden an diesem Tag auch Landräte und hauptamtliche Bürgermeister zu wählen sein. Erzielt bei diesen Direktwahlen kein Bewerber die absolute Mehrheit, findet drei Wochen später – am 16. Juni 2019 – eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt.

► ► ► Alle wichtigen Informationen rund um die Kommunalwahlen 2019 gibt es hier: wahlen.rlp.de (PM/red)



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Mehr dazu:   Kommunalwahlen 2019  
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