Nutzungsvereinbarung für Sportpark der Stadt Unkel unterzeichnet
Nun sind die Rahmenbedingungen für die Aktivitäten im BHAG-Sportpark auch schriftlich auf einen gemeinsamen Nenner gebracht: Vertreter der Vereine und die Verantwortlichen der Stadt Unkel unterzeichneten vor Ort die entsprechende Nutzungsvereinbarung.
Unkel. Zuvor hatten zunächst die Vereine und dann auch der Stadtrat der Übereinkunft zugestimmt. In dem neun Punkte umfassenden Regelwerk sind Rechte und Pflichten der Sport treibenden Einrichtungen, namentlich des FC Unkel 1980 e.V., des SV Ataspor, des SV Unkel, des TuS Erpel sowie der Grundschule „Am Sonnenberg“ und der Stefan-Andres-Regionalschule gegenüber der Stadt Unkel als Eigentümerin des „BHAG-Sportpark“ klar definiert.
Neben den Vorgaben für pflegliche Behandlung und Müllentsorgung finden sich darin unter anderem auch die Verpflichtung, dass die jeweils verantwortlichen Übungsleiter bzw. Aufsichtspersonen eventuelle Beschädigungen in einem „Nutzungsbuch“ unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen zu dokumentieren haben. Zudem ist geklärt, dass die Nutzungszeiten vor Beginn einer jeden Saison an die Stadt Unkel geleitet werden.
Herzstück des BHAG-Sportparks ist der Hybrid-Platz, eine Mischung aus Kunstrasen und echtem Rasen, der Ende April dieses Jahres offiziell seiner Bestimmung übergeben wurde. Ergänzt wird der Hybridplatz durch ein Kleinspielfeld, einen Bolzplatz im hinteren Bereich und eine moderne Laufbahn.
„Es ist zielführend, dass die Rahmenvereinbarung jetzt unterzeichnet werden konnte und damit unter Dach und Fach ist. Auf dieser Grundlage hoffen wir, dass die Jugendlichen unserer Kulturstadt Unkel im „BHAG-Sportpark“ möglichst viele Erfolgserlebnisse feiern können“, betont Stadtbürgermeister Gerhard Hausen.
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