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Nachricht vom 21.07.2018    

Landwirtschaft: Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung

Landwirtschaftsminister Volker Wissing hat Landwirten in weiteren Regionen genehmigt, brachliegende Ackerflächen zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Hinzugekommen sind nun auch Flächen im Bereich der Landkreise Altenkirchen, Neuwied und Westerwaldkreis sowie viele andere.

Foto: Archiv AK-Kurier

Region. „Die Trockenheit hat die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Mit der Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung ökologischer Vorrangflächen wollen wir dazu beitragen, die Gefahr eines Futterengpasses für die betroffenen Landwirte zu verringern“, teilte Landwirtschaftsminister Volker Wissing mit. Damit reagiert der Minister auf die zunehmende Futterknappheit infolge der Trockenheit in bestimmten Regionen von Rheinland-Pfalz.

Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen ab sofort in den genannten Regionen brachliegende Ackerflächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen, teilte Minister Dr. Wissing mit. Ein Großteil der Ackerbrachen sei aktiv begrünt und biete somit eine gute Möglichkeit, bestehende Futterengpässe zumindest teilweise auszugleichen, so Wissing. (PM)


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