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Nachricht vom 10.07.2018    

Abfallgebühren schon bezahlt? Mahnung vermeiden!

Die Abfallgebühren wurden wie jedes Jahr zum 30. Juni fällig. Durch die Umstellung auf den Dauergebührenbescheid im letzten Jahr ist dieser Termin vielleicht bei einigen Bürgern in Vergessenheit geraten. Bevor demnächst die ersten Mahnungen verschickt werden und Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden müssen, weist die Abfallwirtschaft noch einmal darauf hin, sofern nicht schon geschehen, die fälligen Beträge noch zu überweisen.

Symbolfoto

Kreis Neuwied. „Wir wollen den normalerweise rechtzeitig zahlenden Bürgern natürlich nur ungern eine Mahnung zukommen lassen. Darum machen wir noch einmal ganz bewusst auf die Fälligkeit der Gebühren aufmerksam“, sagt der stellvertretende Abteilungsleiter der Abfallwirtschaft Jörg Schwarz. Es können auch weiterhin SEPA-Mandate erteilt werden. „Das ist sowieso das Beste und mittlerweile Standard. Durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird kein Zahlungstermin vergessen und die fälligen Beträge werden rechtzeitig in der richtigen Höhe abgebucht. Bereits erfolgte Zahlungseingänge werden berücksichtigt. Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen so erst gar nicht, weder dieses Jahr, noch in den folgenden Jahren. Das SEPA-Mandat ist unsere Empfehlung“, so Schwarz weiter. Das entsprechende SEPA-Formular gibt es auf der Homepage der Abfallwirtschaft (www.abfall-nr.de) oder als Anlage zum Gebührenbescheid und muss lediglich ausgefüllt an die Abfallwirtschaft gesendet werden. (PM)


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