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Nachricht vom 21.06.2018    

Hallerbach zu Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Groß sind die Hoffnungen und Erwartungen, die die Fachwelt in die angekündigte Novelle des Kita-Gesetzes setzt – ob von Trägern, Kita-Leitungen und pädagogischen Fachkräften oder auch politisch Verantwortlichen. Das, was Ministerin Hubig nun als Eckpunkte eines neuen Kita-Zukunftsgesetzes vorstellte, kann die Erwartungen nur in Teilen erfüllen. Und so sieht Landrat Achim Hallerbach dem an der Basis mit Spannung erwarteten Referentenentwurf mindestens mit gemischten Gefühlen entgegen.

Landrat Achim Hallerbach.

Neuwied. Hallerbach stellt fest: „Wenn Ministerin Hubig erklärt, dass die Rolle von Erzieherinnen und Erziehern von hervorgehobener Bedeutung sei, mehr Zeit für die Kinder, weniger Bürokratie und Entlastung bei Leitungsaufgaben im neuen Gesetz Berücksichtigung finden sollen, so können wir das aus Sicht des Jugendamtsträgers nur unterstützen. Das gilt genauso für die Feststellung, dass das bisherige, komplexe Gruppensystem nicht mehr zeitgemäß ist.

Wir fragen uns allerdings, wie hier die konkrete Ausgestaltung aussehen soll und sind mehr als gespannt auf den uns noch nicht bekannten, offensichtlich vom Kabinett beschlossenen Referentenentwurf“, sind die Hoffnungen des Landrats auf ein zeitgemäßes neues Gesetz deutlich gedämpft.

Die Festschreibung eines Rechtsanspruchs auf einen zusammenhängenden Zeitraum von sieben Stunden am Stück sieht Hallerbach dabei bereits mindestens genauso überholt wie das Angebot eines Mittagessens in jeder Kita oder die Beitragsfreiheit für alle Kinder ab zwei Jahren im Kindergarten.



„Wir erleben in vielen Kitas, dass die Nachfrage nach Ganztagsplätzen immer größer wird und kaum noch Teilzeitplätze nachgefragt werden. Die Betreuung über sieben Stunden am Stück reicht in der heutigen Zeit nur selten aus, um die angestrebte Verlässlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen.“
Eine Formulierung von Ministerin Hubig: „Wir sichern den guten Personalstandard in der Fläche und tragen wo nötig zur Verbesserung bei“ lässt den Landrat besonders sensibel reagieren. Sie lässt für Hallerbach nur den Schluss zu, dass es hier keine grundsätzliche Anhebung der Festlegungen zum Personalschlüssel aus 1991 geben wird. „Das würde der Sache nicht gerecht und der Sache beziehungsweise dem Anspruch der Ministerin, unsere Kinder zu stärken, einen „Bärendienst“ erweisen“, so Hallerbach.

Alle Hoffnungen des Landrats ruhen nun auf dem erwarteten Beteiligungsverfahren. (PM)



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