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Nachricht vom 29.05.2018    

Frühzeitige Nachlassregelung ist von enormer Bedeutung

Die von Achim Hallerbach, dem Landrat des Landkreises Neuwied und zuständigem Dezernenten für den Fachbereich Landwirtschaft, initiierte Veranstaltungsreihe "LANDreisen" erfreut sich nachhaltiger Beliebtheit. Der Außerschulische Lernort in Linkenbach war mal wieder bis auf den letzten Platz besetzt als Hallerbach zur sechsten Vortragsveranstaltung der LANDreisen sein Stammpublikum, aber auch viele neue Gesichter, begrüßen konnte.

Die von Achim Hallerbach (links), dem Landrat des Landkreises Neuwied und zuständigem Dezernenten für den Fachbereich Landwirtschaft, initiierte Veranstaltungsreihe LANDreisen erfreut sich nachhaltiger Beliebtheit. Als Fachreferenten sprach Dr. Andreas Schumacher (2.v.l). Weiter auf dem Foto: Thomas Ecker, Hella Holschbach, und Ulrich Schreiber. Foto: privat

Linkenbach. Nach den Themen „Bodenmarktpolitik“; „Stressfreier Umgang mit Rindern“; „Alternative Einkommensmöglichkeiten für Landwirte“ und „Liquiditätssicherung im landwirtschaftlichen Unternehmen“ widmete sich die fünfte Veranstaltung im letzten Herbst bereits dem Themenkomplex „Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung“ gemäß dem Motto „Was du heute kannst besorgen…“ Aufgrund des großen Zuspruchs wurde die Veranstaltung nun erneut angeboten.

Hallerbach hob die große Bedeutung einer frühzeitigen und rechtssicheren Nachlassregelung und Betreuungsverfügung für den Krankheits- und Versorgungsfall hervor. „…auch wenn man die Vorstellung gerne verdrängt, dass man seine Lebensumstände vielleicht eines Tages nicht mehr selbst bestimmen kann, sollte man Regelungen treffen, die sicherstellen, dass man die Entscheidungsgewalt über sein wirtschaftliches und ärztliches Handeln in der Hand eines vertrauten Menschen weiß, den man explizit dazu bestimmt hat“, so Hallerbach und ergänzte:. „Mit dieser Veranstaltung möchten wir Möglichkeiten aufzeigen, Ihren Nachlass und Ihr Leben im Versorgungsfalle zu regeln.“

Mit einem Zitat von Konfuzius „Wer das Morgen nicht bedenkt, wird Kummer haben, bevor das Heute zu Ende geht“, leitete er zum Referenten Dr. Andreas Schumacher, Notarassessor und Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz über. Dieser erkundigte sich zunächst einmal bei seinen Zuhörern, wer denn schon Regelungen für den Erb- und Versorgungsfall getroffen habe. Die anteiligen Rückmeldungen aus dem Zuhörerkreis deckten sich mit wissenschaftlichen Erhebungen, die bundesweit nur eine geringe und unzureichende Verfügungsgestaltung feststellte.

„Ich möchte Sie anregen, sich selbst die richtigen Fragen zu stellen, um Ihre Vorkehrungen allein oder mit notarieller Unterstützung treffen zu können“, umschrieb Dr. Schumacher die Zielvorgabe seines Vortrages. Anhand von alltäglichen Beispielen schilderte der Rechtsexperte die Konsequenzen, die sich aus der gesetzlichen Erbfolge ergeben, wenn es der Erblasser versäumt seinen Nachlass zu regeln.



Das Publikum wurde - gemäß dem Motto „Wie würden Sie entscheiden?“ – vor der Auflösung einer Fallkonstellation um seine rechtliche Beurteilung gebeten. Meist unterschieden sich die gesetzlichen Entscheidungen deutlich vom Rechtsbewusstsein des Zuhörerkreises. „So was wollen wir nicht!“ war aus der Zuhörerrunde zu hören. „Wenn Sie vermeiden wollen, dass Nachlassgerichte über die Verteilung ihres Vermögens entscheiden und die Erben dadurch vielleicht in ihrer Verfügungsgewalt über den Nachlass deutlich behindert oder sogar blockiert sind, dann sollten Sie bereits frühzeitig ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen oder verfassen lassen“, so der dringliche Rat von Dr. Schumacher.

Im weiteren Vortrag stellte der Rechtsexperte verschiedene Fallkonstellationen im Krankheits- und Betreuungsfalle dar. Auch hier zeigte sich, dass fehlende Verfügungen die Betroffenen der Entscheidungsgewalt des Betreuungsgerichtes aussetzen. Oftmals wurde dabei gegen den – leider nicht mehr justitiabel umsetzbaren – Willen des Kranken und seiner Angehörigen entschieden. Vorbeugend bieten sich vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht an, um solche Situationen zu vermeiden. „Wenn sie nichts unternehmen, werden irgendwann die Gerichte über ihr Wohlergehen entscheiden!“ lautet das Fazit von Dr. Schumacher.

„Angesichts aktueller gerichtlicher Entscheidungen, die Inhalte und Form von Verfügungen kritisch überprüfen, kann nur jedem geraten ´werden, sich professioneller Unterstützung zu bedienen, damit man nicht dereinst sagen muss: „Hätte ich doch bloß vorher…“, gab Thomas Ecker von der Unteren Landwirtschaftsbehörde dem Zuhörerkreis in seinem Schlusswort mit auf den Weg. (PM)


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