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Nachricht vom 18.05.2018    

BUND lehnt Ortsumgehung Straßenhaus ab

In seiner Stellungnahme zur geplanten Ortsumgehung Straßenhaus der B 256 hat der BUND gegenüber dem LBM seine Sicht dargelegt. In dem ausführlichen Schreiben lehnt der BUND die geplante Ortsumgehung rundweg ab.

Der BUND lehnt die Ortsumgehung Straßenhaus ab. Archivfoto. NR-Kurier

Straßenhaus. Der BUND lehnt den Neubau der Umgehung in einer Pressemitteilung ab, da die Maßnahme völlig überzogen und klimafeindlich sei. „Die Verkehrsproblematik wird in bislang ruhige Gebiete und wertvolle Natur sowie in die Nähe von Kita, Schule, Sportanlagen und Wohngebiete verlagert. Landwirtschaftliche Betriebe werden in ihrer Existenz bedroht. Die massiven Eingriffe sind nicht ausgleichbar, verträgliche und preiswertere Alternativen wurden nicht ergebnisoffen geprüft. Neuer Verkehr wird induziert, die Emissionen werden steigen. Die Biosphäre einschließlich der dort lebenden Menschen wird be- statt entlastet.“

Der BUND hat erhebliche Rechtsbedenken, auch wegen der Nichtbeachtung des rechtsverbindlichen Klimaabkommens von Paris in seiner Pressemitteilung geäußert. Er wird nach eigenen Worten gemeinsam mit den örtlich Betroffenen und der BI Straßenhaus alles tun, damit „diese anachronistische Baumaßnahme verhindert wird“.

In dem Schreiben des BUND heißt es wörtlich:
„Es bestehen erhebliche rechtliche Bedenken hinsichtlich der Nichtberücksichtigung der völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben des Pariser Klima-Abkommens.

Schwerwiegende Bedenken und Eingaben aus der Bevölkerung und der Umweltverbände, u.a. auch des BUND, bei der Verlängerung des Raumordnungsbescheides und der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplan wurden weder bearbeitet noch abgewogen. Insbesondere besteht kein hinreichender verkehrlicher Bedarf für eine Baumaßnahme mit solch gravierenden Eingriffen in wesentliche Schutzgüter. Die Maßnahme verlagert die Verkehrsbelastung lediglich in andere Bereiche der Gemeinde. Eine besondere Dringlichkeit für die Baumaßnahme besteht nicht. Das Vorhaben ist nicht hinreichend begründet.

Es bestehen erhebliche naturschutzfachliche Bedenken gegen die Planung. Die Eingriffe in den Naturhaushalt sind nur zu einem geringen Teil ausgleichbar. Ausgleichsmaßnahmen sind insbesondere im Nahbereich der Maßnahme nicht hinreichend vorgesehen.



Alternativen und deren Entlastungseffekte für die Bevölkerung insbesondere eine innerörtliche Verkehrsberuhigung (oder eine kleine Tunnellösung wie von der örtlichen Bürgerinitiative vorgeschlagen) wurden nicht öffentlich nachprüfbar und ergebnisoffen geprüft und bewertet.

Im Übrigen schließen wir uns den detailliert begründeten und schriftlich vorgebrachten Bedenken der Bürgerinitiative Zukunft für Straßenhaus e.V., vertreten durch Herrn Herbert Krobb und Frau Elisabeth Bröskamp grundsätzlich an und machen sie uns zu Eigen. Dies gilt auch für deren Ausführungen in einem Schreiben vom 21.5.2017 an die SGD Nord Koblenz vorgebrachten umfangreich begründeten Bedenken.“


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