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Nachricht vom 12.01.2018    

DEHOGA-Präsident zu Gast in der VG Bad Hönningen

Die Abteilung Strukturentwicklung und Tourismusförderung in der Verbandsgemeinde Bad Hönningen hatte alle Akteure aus Hotellerie und Gastronomie zu einer Gesprächsrunde in das Stadtweingut eingeladen. Abteilungsleiter Detlef Odenkirchen zur Intention: „Wir können nicht darauf warten bis etwas geschieht, denn es wird nichts geschehen, jedenfalls nicht von alleine. Jeder Einzelne ist gefordert, wenn es darum geht, den Blick in Richtung Zukunft schweifen zu lassen“, so Odenkirchen.

Gastgeber und Organisator der Veranstaltung, Abteilungsleiter der Strukturentwicklung und Tourismusförderung der Verbandsgemeinde (VG) Bad Hönningen, Detlef Odenkirchen 5. v. l. und der Referent des Tages, Präsident der DEHOGA Rheinland-Pfalz, Gereon Haumann, 6. v. l. mit den Teilnehmern aus der Bewirtungs- und Übernachtungswirtschaft in der VG. Foto: privat

Bad Hönningen. Sinn und Zweck der Einladung war es, einmal alle Unternehmer aus diesem Bereich an einen Tisch zu bringen, um gemeinsam mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Rheinland-Pfalz über die Zukunftsentwicklungen im Markt zu philosophieren. Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA in Rheinland-Pfalz ist gerne der Einladung von Odenkirchen gefolgt, um gleich zu Jahresbeginn gemeinsam über den Tourismus im Land, insbesondere in unserer Region zu sprechen.

Aber auch die Eigentümer der Gast- und Übernachtungshäuser sind gefragt. Hohe Investitionsstaus der Immobilien sind ein vorherrschendes Problem. Die Ausstattungen der Gästehäuser sind nicht mehr zeitgemäß. „Ich wohne doch nicht schlechter im Urlaub als ich zuhause wohne und soll dann auch noch Geld dafür bezahlen“, resümierte Odenkirchen.

Ein weiteres Thema ist die Unternehmensnachfolge. Hier gilt es rechtzeitig früh die Weichen zu stellen. Sollte sich in den Betreiberfamilien keine Nachfolge einstellen, könne man mit Hilfe des Verbandes geeignete Betriebsnachfolger suchen und auch finden. Eine weitere Hürde sind jedoch auch die neuerlichen behördlichen Auflagen. Wenn ein Betrieb weitergegeben wird und die Eigentümer wechseln, kann es zu Änderungsauflagen der Behörden kommen, die sehr kostspielig sind. Brandschutz, Gewerbeauflagen, Sanitäranlagen etc. können in die Tausende von Euros gehen, die ein neuer Unternehmer wenig bereit ist zu zahlen, denn er hat ja eh genug Kosten mit der Gründung zu stemmen, weiß Haumann zu berichten. Ein entsprechendes Strukturentwicklungskonzept könnte helfen, Immobilien durch Förderprogramme hinreichend zu modernisieren und dem Markt anzupassen.

Die neuesten Zahlen des Statistischen Landesamt sind alarmierend: Rheinland-Pfalz hat in den letzten zehn Jahren mehr als elf Prozent an Beherbergungsbetrieben mit zehn oder mehr Schlafgelegenheiten verloren. In absoluten Zahlen bedeutet dies einen Verlust von 400 Beherbergungsbetrieben. Hinzu kommt folgende Besorgnis erregende Entwicklung: während bundesweit die Übernachtungszahlen im Vergleichszeitraum um 27 Prozent gestiegen sind, lag der Anstieg in dem Zehn-Jahres-Zeitraum in Rheinland-Pfalz lediglich bei 9,9 Prozent.

Präsident Gereon Haumann: „Die Zahlen sind erschreckend. Seit Jahren trage ich dieses Thema den politischen Entscheidungsträgern vor. In den nächsten fünf Jahren wird sich diese Entwicklung zudem noch verschärfen: bei 60 Prozent der gastgewerblichen Betriebe in Rheinland-Pfalz steht die Übergabe an. In nur einem Viertel der anstehenden Geschäftsübergaben steht überhaupt ein potentieller Übernehmer zur Verfügung.

Der DEHOGA Rheinland-Pfalz begrüßt und unterstützt mit Präsident Gereon Haumann als vom Landtag berufener Berater aktiv die vom Landtag eingesetzte wichtige Enquete-Kommission zur Stärkung des Tourismus als Wirtschafts- und Standortfaktor in Rheinland-Pfalz. Tourismus kann ohne gastgewerbliche Unternehmen nicht stattfinden. Deshalb fordert der DEHOGA Rheinland-Pfalz e. V. als erste und dringende Maßnahme die Umsetzung eines Drei-Punkte-Programms:



1. Erleichterungen bei Übergabe der Konzession
Nach geltendem Recht hat der Betriebsübernehmer auf den Übergabestichtag sämtliche gesetzlichen Anforderungen wie bei einem Neubau zu erfüllen. „Hier geht es um Investitionsanforderungen, die in den meisten Fällen im sechsstelligen Bereich liegen. Hier fordern wir anstelle einer Stichtagsbetrachtung einen zeitlichen Korridor von drei bis fünf Jahren“, so Haumann.

2. Auflage eines fünfjährigen branchenspezifischen Investitions-Programms in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro
Das Land soll sich jeweils zur Hälfte an Investitionen in gastgewerbliche Betriebe beteiligen; insbesondere bei Unternehmensübergaben sowie in den Gebietskulissen des Nationalparks und der geplanten Bundesgartenschau 2031. Bei einer jährlichen Fördersumme von zehn Millionen Euro und einer Laufzeit von fünf Jahren würde damit ein Gesamtinvestitionsvolumen von mindestens 100 Millionen Euro generiert: „Investitionen, die Betriebsübergaben deutlich erleichtern und vor Ort in Wert gesetzt werden. Davon profitieren auch die örtlichen Handwerker und Bauunternehmen sowie Handel und Gewerbe “, so Präsident Gereon Haumann.

3. Einführung eines „Befähigungsnachweises“ für Existenz-Gründer
Innerhalb der ersten drei Jahre der Neugründung scheitern in der Gastgewerbebranche rund ein Drittel der Gründer. Diese hohe Zahl lässt sich vermeiden, wenn – wie auch in anderen Berufen – der Gründer eine Befähigung nachweisen muss. „Dies kann bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung sein, im besten Fall im Gastgewerbe“, so Präsident Haumann. „Mir geht es um die Qualitätsführerschaft unserer gastgewerblichen Betriebe in Rheinland-Pfalz. Darauf soll sich der Gast auch in Zukunft verlassen können.“

Der Maßnamenkatalog soll sukzessive ausgebaut werden, um eine rechtliche Privilegierung der Gastgewerbebranche, analog des Weinbaus und der Landwirtschaft, in allen rechtlichen Belangen wie beispielsweise des Bau- und Arbeitsrechtes sowie einen umfassenden Bürokratieabbau für inhabergeführte kleine gastgewerbliche Unternehmen mit einer deutlichen Entlastung bei den branchenspezifischen und die Gastgewerbebranche förmlich erschlagenden Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.

„Wir begrüßen die Argumentation zur Verbesserung und somit auch die damit verbundenen angestrebten Lösungsvorschläge für die Unternehmen des Gast- und Übernachtungsgewerbes, die das Tagesgeschäft erleichtern sollen. Denn der Gastgeber soll ja für die Gäste und nicht für die Bürokratie da sein. Da muss und darf sich in Zukunft einiges ändern und optimiert werden. Wichtig sei jedoch, dass man heute mal einen Anfang der zielführenden Gespräche gefunden hat. Auch wenn die Beteiligung nicht sehr hoch war beim ersten Treffen, ist es manchmal effektiver im kleinen Kreis mehr Bewegung in eine solche Runde zu bekommen“, ist sich Odenkirchen sicher und bedankte sich bei Gereon Haumann für dessen Ausführungen.


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