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Nachricht vom 02.01.2018    

SGD Nord: Sicherer Start ins neue Jahr

Wie in jedem Jahr wurden Verkauf und Aufbewahrung von Feuerwerksartikeln durch die Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, kontrolliert. Dabei wurde unter anderem geprüft, ob die zulässigen Verkaufsmengen im Verkaufsraum eingehalten werden und der Verkauf unter Aufsicht bestellter, verantwortlicher Personen erfolgte.

Logo: SGDN

Region. Kontrolliert wurde auch, ob die Feuerwerksartikel die notwendige Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) sowie die CE-Kennzeichnung besitzen. Für den Verbraucher sind die Kennzeichen Hinweise auf einen geprüften und sicheren Feuerwerksartikel.

Erfreulicherweise wurden bei den Kontrollen von zirka 80 ausgewählten Verkaufsgeschäften nur wenige Artikel ohne ordnungsgemäße Kennzeichnung bzw. Zulassung vorgefunden. Diese Feuerwerksartikel waren Restbestände aus dem Vorjahr, die zwar über die alte BAM-Zulassung, jedoch nicht über das erforderliche CE-Kennzeichen verfügten. Geringfügige Beanstandungen gab es bei der Lagerung in Verkaufsräumen. Vereinzelt wurde die zulässige Menge an Feuerwerksartikeln im Verkaufsraum geringfügig überschritten. Diese ist aus Sicherheitsgründen begrenzt, um im Brandfall das Risiko größerer Schäden zu minimieren. Lediglich bei einem Betrieb fehlte die vorgeschriebene Anzeige zum erstmaligen Verkauf von Feuerwerksartikeln.



Auch zum nächsten Jahreswechsel wird die SGD Nord wieder einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei der Abgabe der Feuerwerksartikel leisten. Denn Sicherheit ist Trumpf.


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