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Nachricht vom 29.11.2017    

Feuerwehr Melsbach bekommt neues Fahrzeug TLF 2000

Im Rahmen eines Fahrsicherheitstrainings des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz in Wüschheim am 20. August ist das in 2017 neu beschaffte Tanklöschfahrzeug TLF 2000 der Freiwilligen Feuerwehr Melsbach umgestürzt. Hierbei entstand an dem Fahrzeug ein so hoher Schaden, dass es sich aufgrund eines durch die DEKRA angefertigten Gutachtens um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Der VG-Rat Rengsdorf machte den Weg frei für die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges.

Das verunfallte Fahrzeug bei der Einweihung. Archivfoto: Wolfgang Tischler

Rengsdorf. Der Verbandsgemeinderat Rengsdorf musste sich in seiner Sitzung am Dienstagabend, den 28. November unter anderem mit der Ersatzbeschaffung des im August verunfallten Tanklöschfahrzeuges befassen. Laut dem Gutachten belaufen sich die Reparaturkosten auf 195.480,22 Euro. Der technische Wert des Fahrzeuges belief sich zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens auf 216.580 Euro. Da die Reparaturkosten den technischen Wert nicht überschreiten, liegt nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen kein Totalschaden vor, sondern lediglich ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Wehrleiter Peter Schäfer legte in der Sitzung dem Rat die Situation ausführlich dar. Natürlich stand direkt die Frage im Raum: „Kann das baugleiche Fahrzeug nicht auch wieder umfallen.“ Schäfer erläuterte, dass an dem Unfallfahrzeug keine technischen Mängel festgestellt wurden und kein Fahrfehler vorlag. Das Fahrzeug erfüllte alle erforderliche Normen und Zulassungen. Letztlich habe eine Kombination der ausgeführten Übung mit der Fahrtstrecke und den Fahreigenschaften des Unimogs zu dem Unfall geführt, so die Mutmaßungen der Experten. Aus Kostengründen wurde auf ein detailliertes Sachverständigengutachten in Abstimmung mit der Versicherung und allen Beteiligten verzichtet. Dem Rat lag eine ausführliche Tischvorlage mit allen Hintergründen vor.



Auf dieser Basis hat die GVV folgende Entschädigungsregelung angeboten: Wiederbeschaffungswert (technischer Wert) 216.580 Euro, abzüglich Restwert Unfallfahrzeug 61.000 Euro, abzüglich Selbstbeteiligung 300 Euro, Entschädigungsbetrag 155.280 Euro,
Verkaufserlös Unfallfahrzeug 68.000 Euro, Gesamtbetrag 223.280 Euro. Seitens der Fa. Schlingmann, Dissen, wurde der Verbandsgemeinde ein Vorführfahrzeug TLF 2000 zum Kauf angeboten. Das Fahrzeug ist baugleich mit dem Unfallfahrzeug, auch das Fahrgestell (Unimog 218) ist identisch. Der Kaufpreis beträgt 228.048,03 Euro. Somit ergibt sich ein ungedeckter Bedarf in Höhe von 4.768,03 Euro.

Vom Ausschuss wurde dem Rat auf der Basis der vorliegenden Entschädigungsregelung empfohlen den Kauf des Vorführfahrzeuges der Fa. Schlingmann zu tätigen. Der ungedeckte Bedarf ist über den Nachtragshaushaltplan 2017 abgedeckt. Dem konnte sich der Rat einstimmig anschließen. woti



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