Werbung

Nachricht vom 23.11.2017    

Klage gegen „Burschengesellschaft Heddesdorf" abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage einer Anwohnerin abgewiesen, mit der diese gegen die Durchführung der sogenannten Heddesdorfer Pfingstreiterkirmes vorgegangen ist. Die Veranstaltung wird von dem im Verfahren beigeladenen Verein „Burschengesellschaft Heddesdorf e. V." seit Anfang der 1980er Jahre parallel zur Heddesdorfer Pfingstkirmes in der Form eines Straßenfestes jeweils am Pfingstwochenende von Freitag bis Dienstag durchgeführt.

In Heddesdorf darf weiter gefeiert werden. Symbolfoto: NR-Kurier

Neuwied. Für die Veranstaltung erhielt der Verein auch für das Jahr 2017 von der beklagten Stadt Neuwied zwei Ausnahmegenehmigungen nach straßenverkehrs- und immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese Genehmigungen waren mit umfangreichen Auflagen betreffend die Erreichbarkeit der im Festplatzbereich befindlichen Wohngrundstücke und den Lärmschutz versehen.

Die Klägerin hat dagegen nach erfolglosem Widerspruch Klage erhoben. Durch das Fest komme es alljährlich zu erheblichen Beeinträchtigungen und Belästigungen. So sei ihr wegen der unmittelbar vor ihrem Grundstück aufgebauten Stände und Buden der Zugang zu ihrem Grundstück kaum möglich. Außerdem erfolge eine erhebliche Belästigung durch die aufgestellte Musikbühne, auf der Livemusik dargeboten werde. Überdies halte der Verein sich nicht an die in den Genehmigungsbescheiden gemachten Auflagen. So sei die Zufahrt zu ihrem Grundstück wiederholt zugestellt, die festgelegten Endzeiten nicht eingehalten und die zulässigen Lärmwerte überschritten worden.

Die beklagte Stadt verwies auf den Charakter der Veranstaltung im Interesse der Brauchtumspflege und hielt die angeordneten Auflagen zum Schutz der Anwohner für ausreichend. Zwar treffe es zu, dass bei der diesjährigen Veranstaltung die Lärmgrenzwerte überschritten worden seien. Deshalb werde zukünftig im Falle weiterer Genehmigungen durch weitergehende Auflagen (Einpegelung der Anlage, Einsatz von Schallpegelbegrenzern und Anordnung von Eigenüberwachung durch Messungen mit Dokumentation) ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Lärmgrenzwerte gelegt.



Der Verein hielt die Genehmigungen ebenfalls für rechtmäßig. Er habe sich an die Auflagen gehalten. Die trotz Einhaltung der Auflagen bestehenden Beeinträchtigungen müsse die Klägerin im Interesse der Brauchtumspflege an diesen wenigen Tagen im Jahr hinnehmen.

Die Klage hatte insgesamt keinen Erfolg. Durch die von der Beklagten zukünftig beabsichtigten weiteren Lärmschutzauflagen sei nicht zu befürchten, dass sich die während der diesjährigen Veranstaltung festgestellten Überschreitungen der zugelassenen Lärmpegel im kommenden Jahr wiederholen werden, urteilte das Koblenzer Gericht. Damit werde dem Hauptangriffspunkt der Klägerin Rechnung getragen. Jedenfalls bei zukünftiger Einhaltung der in dem Genehmigungsbescheid festgesetzten Lärmobergrenzen sei gegen die Durchführung der Veranstaltung rechtlich nichts einzuwenden. Die straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Einrichtung des Festplatzes sei rechtmäßig. Durch die darin enthaltenen Auflagen werde die Erreichbarkeit des Grundstücks der Klägerin auch unter den Gesichtspunkten des Brandschutzes und des Rettungsdienstes hinreichend gewährleistet.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.


Lokales: Neuwied & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Einblick in das Leben palästinensischer Christen: Gesprächsabend in Neuwied

Ein besonderes Ehepaar berichtet in Neuwied über das Leben palästinensischer Christen in Israel. Einblicke ...

Großbrand in Gewerbehalle bei Oberraden – Feuerwehr verhindert Schlimmeres

Ein Brand in einer Gewerbehalle im Industriegebiet Oberraden löste am Dienstagmorgen (29. April) einen ...

"Wie et fröher wor": Sonntagsspaziergang über den Steimel zur Paffrather Eiche

Da steht sie noch, groß und stolz: Über Jahrzehnte hinweg gehörte die Paffrather Eiche zu einem markanten ...

PKW brannte auf der A 3 bei Willroth: Mehrere Freiwillige Feuerwehren im Einsatz

Am Dienstag (29. April) wurden die Freiwilligen Feuerwehren Horhausen und Pleckhausen, gegen 19.10 Uhr, ...

Gemeinsame Pläne für Windkraft: SWN und EVM gründen Projektgesellschaft

In Neuwied haben die Stadtwerke Neuwied (SWN) und die Energieversorgung Mittelrhein (EVM) eine neue Gesellschaft ...

BGW-Fotoausstellung beleuchtet den pädagogischen Alltag in Neuwied

In Neuwied wird der Marktplatz zur Bühne für eine besondere Fotoausstellung. Seit Freitag (25. April) ...

Weitere Artikel


Lothar Paulsen neuer Trainer des SV Windhagen

Die 1. Mannschaft des SV Windhagen durchläuft nach mehreren Jahren des Erfolges und dem im letzten Jahr ...

Erste Stolpersteine in Puderbach verlegt

Mit den Stolpersteinen soll an das Schicksal der Menschen erinnert werden, die in der Zeit des Nationalsozialismus ...

Neuer Landesvorstand des Paritätischen gewählt

Der Landesverband des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, kurz Paritätische, wählte im Rahmen der Mitgliederversammlung ...

Neuwieder Elisabeth-Tag im Zeichen der Synodenumsetzung

„Ehrenamt im Sinne der Synode – Schritte in die Zukunft wagen“ hat das Thema des Referats von Weihbischof ...

Zooschule Neuwied wird vom Lionsclub unterstützt

Wie genau verschlingt eine Schlange ihre Beute? Warum haben verschiedene Vögel so einen unterschiedlichen ...

Große Adventsausstellung im Mank Party Ambiente Outlet

Die Adventszeit naht mit großen Schritten und mit ihr kommt der Wunsch nach einem schön dekorierten Adventskranz. ...

Werbung