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Nachricht vom 06.11.2017    

Sachstand zu den Fusionsberatungen

Im Jahr 2010 hat der rheinland–pfälzische Landtag das „Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform beschlossen. Da in der VG Bad Hönningen zum Stichtag 30. Juni 2009 mit 11.745 weniger als 12.000 Einwohner lebten, wurde bei der VG Bad Hönningen ein sogenannter „Gebietsänderungsbedarf“ gesehen und mit Schreiben des rheinland–pfälzischen Innenministeriums vom 7. Juli 2016 den Verbandsgemeinden Bad Hönningen und Linz am Rhein mitgeteilt, dass nach Auffassung des Ministeriums ein „Zusammenschluss der VG Bad Hönningen mit der VG Linz eine sehr gute Lösung wäre“.

Symbolfoto

Bad Hönningen/Linz/Unkel. Nachdem die Verbandsgemeinde Linz vehement Widerstand gegen diese Zwangsfusion „von oben“ leistete und seitens der VG Unkel Interesse an einer freiwilligen Beteiligung an der vom Land geforderten Fusion der Verbandsgemeinden Bad Hönningen und Linz gezeigt wurde, kam in den Gesprächen mit der Landesregierung folgende bessere Variante zum Tragen: Die freiwillige Sondierung einer Fusion von zwei aktiven VG ohne Gebietsänderungsbedarf (VG Linz und VG Unkel) und einer VG mit Gebietsänderungsbedarf (VG Bad Hönningen).

Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Ausgangsverhältnisse der drei Verbandsgemeinden ist es sehr aufwändig, strukturelle Optimierungsmöglichkeiten herauszuarbeiten. Dementsprechend räumt die Landesregierung einen Zeitraum bis Anfang des Jahres 2019 ein, um mitzuteilen, welches Ergebnis die Sondierungen für eine gemeinsame Zukunft der Verbandsgemeinden Linz, Bad Hönningen und Unkel bis dahin erreicht haben.

Anfang 2017 haben die drei Verbandsgemeinden eine Lenkungsgruppe und fünf Projektgruppen zur Untersuchung einer freiwilligen Fusion der Verbandsgemeinden gebildet. Des Weiteren werden nach Bedarf Arbeitsgruppen für einzelne Themen eingerichtet. Sämtliche Gruppen arbeiten auf der Grundlage einer einheitlichen Geschäftsordnung.

Des Weiteren verfolgen die Gremien die folgenden Leitlinien für die Sondierung gemeinsamer Strukturen der Verbandsgemeinden Linz am Rhein, Bad Hönningen und Unkel im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform:

Nach Auffassung aller beteiligten Kommunen und des LMI handelt es sich um eine singuläre Situation. Dies erfordert ein eigenes Konzept, dass dieser Lage Rechnung trägt. Aufgrund dessen wird in Teilen auch externes Spezialwissen von zum Beispiel DStGB / GStB / Freiherr-vom-Stein-Akademie, erforderlich sein. Am Ende des Prozesses dürfen keine Fragen und bestehenden Probleme ausgeklammert bleiben.

Die Optimierung einer bürgernahen Verwaltung mit modernem E-Government erfordert - sofern keine Einigung unter den Beteiligten erzielt wird - eine umfassende externe Prüfung der bislang genutzten Software-Systeme sowie die Planung und Implementierung integrierter IT-Systeme.

Größere Distanzen dürfen nicht zu weniger Bürgernähe führen. An den bisherigen Verwaltungsstandorten sollten weiterhin bürgernahe Dienstleistungen (Bürgerbüro) angeboten werden. Insbesondere für Bürger mit eingeschränkter Mobilität müssen zum Beispiel mobile Angebote entwickelt werden.

Die bisherigen Umlagestrukturen sollten möglichst beibehalten werden und für einen möglichst langen Zeitraum die Beibehaltung stabiler Gebühren und Umlagen angestrebt werden.

Im Rahmen der unabdingbaren Optimierung der Verwaltungsstrukturen werden auch die Implementierung einer Wirtschaftsförderung, einer Tourismusförderung, einer Unteren Bauaufsicht und einer zentralen Vergabestelle geprüft.

Die eigenen, unverwechselbaren Identitäten der Ortsgemeinden und der Städte müssen erhalten bleiben und von den Chancen einer besseren Vernetzung profitieren.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit der einzelnen Kommunen darf nicht durch eine Gebietsreform geschwächt werden.

Die Kommunen gehen davon aus, dass das Land diesen freiwilligen Prozess der Planung und Bürgerbeteiligung sowie etwaige Gutachten unter Beachtung der Subsidiarität finanziell fördert.



In den Diskussions- und Entscheidungsprozess werden die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Informationsveranstaltungen sowie auf elektronischem Weg einbezogen.

Die letztendlichen Entscheidungen zur formellen Aufnahme von Vertragsverhandlungen werden in den kommunalen Gremien der Verbandsgemeinden und der verbandsangehörigen Gemeinden getroffen.

Der Lenkungsgruppe Fusion gehören die Bürgermeister, Büroleiter, sowie Fachbereichs- und Abteilungsleiter/innen (inklusive Werkleiter/innen) der drei Verbandsgemeinden an. Ihr obliegt die zentrale Verfahrenssteuerung.

Die fünf Projektgruppen haben folgende Schwerpunkte:

Projektgruppe 1: „Organisation und Personal“ - Sachgebiete:

Tourismus
Ratsarbeit
Bestehende Organisation
Personal
Wirtschaftsförderung
Städtebauförderung
Wahlen
LEADER
Ehrenamt
Senioren
IT-Infrastruktur / Telekommunikation
EDV – Fachverfahren

Projektgruppe 2: „Finanzen“ - Sachgebiete:
Haushalt
Abschlüsse
Abgaben
Kasse
Liegenschaften
EDV – Fachverfahren

Projektgruppe 3: „Bauen“ - Sachgebiete:
Bauaufsicht – Vollfunktion
Hochbau
Tiefbau
Umwelt
Bauhof
EDV – Fachverfahren

Projektgruppe 4: „Bürgerdienste“ - Sachgebiete:
Standesamt / Friedhofswesen
Bürgerbüro
Schule / Kita
Soziale Sicherung
VHS
Brandschutz
Jugendarbeit
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsangelegenheiten
Flüchtlinge / Asyl
Beiräte (z.B. Senioren und / oder Behindertenbeirat)
EDV – Fachverfahren

Projektgruppe 5: „Werke“ - Sachgebiete
Wasser / Abwasser
Beteiligungen
Gebühren- und Beiträge
Zweckverbände
EDV – Fachverfahren

Zusätzliche Arbeitsgruppen werden nach Bedarf gebildet. In der letzten Sitzung der Lenkungsgruppe am 28. September wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

1. Die Büroleiter entwerfen eine Musterorganisationsstruktur für die Bürgermeister. Das von den Bürgermeistern festgelegte Muster-Organigramm ist als Grundlage für die weiteren Arbeiten der Projektgruppen zu verstehen. Dem zukünftigen Bürgermeister / der zukünftigen Bürgermeisterin der möglichen großen Verbandsgemeinde obliegt selbstverständlich die Organisationshoheit, so dass er / sie letztendlich über die zukünftige Organisationsstruktur entscheiden wird.

2. Im politischen Prozess soll über die Möglichkeiten einer engeren Kooperation / organisatorischen Ausgestaltung des Tourismus, Einbeziehung der Wirtschaftsförderung in die Organisationsstruktur beraten werden.

3. Die Personalaufwendungen der beteiligten Verbandsgemeinden sollen abgeglichen werden.

4. Die aktuellen und zukünftigen Sanierungsbedarfe und -pläne der Verbandsgemeinden sollen dargestellt werden.

5. Die Entwicklung der Umlagebedarfe und Einwohnerzahlen sollen abgeglichen werden.

6. Bis Ende 2017 werden in jeder Verbandsgemeinde über die dort festgelegten Kommunikationsstrukturen die ehrenamtlichen Gremien in den Städten und Ortsgemeinden informiert. Ebenso soll eine Bürgerinformation im Internet erfolgen.


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