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Nachricht vom 28.10.2017    

Wintertaugliche Bereifung bei glatten Straßen Pflicht

Der Winter naht und stellt Autofahrer vor besondere Herausforderungen. Wer dann mit dem Auto unterwegs ist, muss mit spiegelglatten Straße rechnen und seine Fahrweise an die Wetter- und Fahrbahnbedingungen anpassen. Aber auch die Bereifung Ihres Fahrzeugs sollte spätestens jetzt wintertauglich gemacht werden.

Damit es keine Überraschungen gibt, jetzt auf Winterreifen wechseln. Foto: Wolfgang Tischler

Region. Bereits ab Temperaturen von sieben Gradverhärtet sich die Gummimischung von Sommerreifen und reduziert dadurch spürbar die Bodenhaftung. Die Folge ist ein längerer Bremsweg. Während man mit 50 Stundenkilometern bei einer Notbremsung mit guten Winterreifen nach etwa 35 Metern zum Stehen kommt, braucht man mit Sommerreifen etwa zehn Meter mehr.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt eine entsprechende Bereifung bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" vor. Ein starrer Zeitraum ist nicht vorgesehen. Als Faustregel gilt jedoch die Zeit von Oktober bis Ostern. Erlaubt sind Reifen, die als wintertauglich gelten. Darunter fallen laut Gesetz nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Allwetter- oder Ganzjahresreifen (mit M+S-Kennzeichnung) können im Rahmen einer Übergangsregelung bis Ende September 2024 genutzt werden.




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Da die Bezeichnung "M+S" keinen einheitlichen Prüfkriterien unterliegt, empfiehlt die Polizei Reifen mit dem Alpine-Symbol, die wiederum eine Mindestgriffigkeit auf Schnee nachweisen müssen.

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne entsprechende Bereifung oder mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen - im Falle eines Unfalles sogar mit 120 Euro. Die Regelung betrifft übrigens nicht nur Fahrzeugführer, sondern auch Fahrzeughalter erläutert die Polizei.


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