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Nachricht vom 28.02.2017    

Geflügel kann in Teilen des Kreises wieder freigelassen werden

Am Aschermittwoch ist alles vorbei. Nicht nur für die Narren, auch für das Federvieh. Da wird die Stallpflicht in Teilen des Kreises Neuwied aufgehoben. Die Pflicht zur Aufstallung von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen gilt ab dem 1. März dann nur noch für die am Rhein entlang gelegenen Gemeinden und das gesamte Neuwieder Stadtgebiet mit allen Stadtteilen.

Symbolfoto

Kreis Neuwied. Die Gefährdungslage entlang von Gewässern und an Wasservogelrast- und Wildvogelsammelplätzen ist weiterhin als hoch einzustufen, aus diesem Grund kann die Aufstallungspflicht für Geflügel noch nicht für alle Landkreisgebiete aufgehoben werden. Erst kürzlich wurde bei Möwenvögeln und Wildenten im Landkreis Ahrweiler das gefährliche Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen.

Für alle Geflügelhalter gelten jedoch weiterhin die einzuhaltenden verschärften Biosicherheitsmaßnahmen. Auch Geflügelhalter mit geringen Tierzahlen (bis einschließlich 1000 Tiere) haben seit dem Inkrafttreten der Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen am 18.November 2016, welche die bisher geltende Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest erweitert, ebenfalls erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, diese umfassen beispielsweise die Sicherung der Ein- und Ausgänge der Ställe gegen unbefugten Zutritt, das Betreten der Ställe nur mit Schutzkleidung und die Vorhaltung einer betriebseigenen Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe.

Die Aufstallung von Geflügel und weitere Biosicherheitsmaßnahmen minimieren das Risiko eines direkten und indirekten Kontakts mit infizierten Wildvögeln. Berücksichtigt werden müssen vor allem auch indirekte Eintragungswege, beispielsweise über durch Wildvögel verunreinigtes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge usw.). Sie sind zu unterbinden und geeignete Desinfektionsmaßnahmen vorzusehen.

Bislang gibt es weder in Deutschland noch weltweit Hinweise auf Erkrankungen von Menschen mit dem aviären Influenza A Subtyp H5N8 (Stand 25. Januar 2017). Eine Übertragung setzt einen engen Kontakt zwischen einem oder erkrankten Vogel und einem Tier, beziehungsweise Menschen voraus.


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