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Nachricht vom 11.02.2017    

Auch in der Karnevalszeit den Jugendschutz beachten

Das Kreisjugendamt appelliert an alle Beteiligten, maßvoll und verantwortungsbewusst mit dem Thema „Alkohol und Karneval“ umzugehen, auf jeden Fall die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu beachten und ihrer Rolle als Vorbild für Kinder und Jugendliche gerecht zu werden.

Kreisjugendpflegerin Simone Höhner und Jugendamtsdezernent Achim Hallerbach appellieren an alle Beteiligten, maßvoll und verantwortungsbewusst mit dem Thema „Alkohol und Karneval“ umzugehen, auf jeden Fall die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu beachten und ihrer Rolle als Vorbild für Kinder und Jugendliche gerecht zu werden. Foto: Privat

Kreisgebiet. „Natürlich gehören Spaß, gute Laune und Feierstimmung in der närrischen Zeit dazu, jedoch dürfen sie nicht zu Leichtsinn und verantwortungslosem Verhalten führen. Nicht nur Kinder und Jugendliche, auch Erwachsene müssen „Nein“ sagen können“, wünscht sich der 1. Kreisbeigeordnete und Jugendamtsdezernent Achim Hallerbach. In der Karnevalszeit ist leider der Alkoholmissbrauch besonders unter Kindern und Jugendlichen weit verbreitet. Kreisjugendpflegerin Simone Höhner ergänzt: „Die Zahl der Alkoholvergiftungen von Kindern und Jugendlichen erreicht zur Karnevalszeit eine Hochphase. Alkoholmissbrauch und Alkoholexzesse setzen oft der guten Stimmung ein schnelles Ende.“

Das Jugendschutzgesetz bietet hierzu eine sehr wichtige und für alle klar verständliche Regelplattform. An Kinder und Jugendliche dürfen weder alkoholische Getränke abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Hochprozentiger Alkohol darf auch in gemixter Form von Jugendlichen unter 18 Jahren nicht konsumiert werden. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind ebenfalls Bier, Wein und Sekt tabu. Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten gestattet. 16 und 17-Jährige dürfen ohne Begleitung bis 24 Uhr bleiben.

In diesem Zusammenhang ist insbesondere relevant, dass Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit nicht rauchen dürfen. Klare Vereinbarungen und die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetztes bieten für alle Beteiligten die Möglichkeit, die närrische Zeit fröhlich und friedlich zu feiern. Hier sind nicht nur Veranstalter und Ordnungsbehörden gefragt, alle Erwachsenen sollten sich dem Wohle der Kinder und Jugendlichen verpflichtet fühlen, denn, so Simone Höhner: „Jugendschutz geht uns alle an!“. Helfen Sie mit, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und leisten Sie damit einen aktiven Beitrag zum Jugendschutz.



An dieser Stelle soll natürlich auch hervorgehoben werden, dass sich in den letzten Jahren die Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Instanzen sich in Bezug auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetztes in der Karnevalszeit positiv weiter entwickelt hat.
Alkoholfreie Angebote und Räume für Kinder und Jugendliche in der Karnevalszeit, können gute Ansätze sein, um den Jugendschutz erfolgreich umzusetzen.

Das Kreisjugendamt beantwortet gerne Fragen zum Thema Jugendschutz und stellt Exemplare des Jugendschutzgesetzes zur Verfügung. Ein Informationsflyer zum „Thema Karneval und Jugendschutz“ kann unter www.kreis-neuwied.de abgerufen werden.
Weitere Informationen: Kreisjugendpflege Neuwied, Ansprechpartner: Franlin Toma und Simone Höhner (Jugendarbeit und Jugendschutz), 02631-803-442 und -621, E-Mail: jugendarbeit@kreis-neuwied.de.



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