Werbung

Nachricht vom 14.01.2017    

Gesetzliche Unfallversicherung bei offiziellen Feiern

Was gilt beim gesetzlichen Unfallversicherungsschutz als dienstlich und was als privat? Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz gibt dazu Hinweise. Mit Blick auf die anstehenden Feiern in den Karnevalsregionen gelten Regeln. Es gibt hilfreiche Tipps der Unfallkasse.

Foto: Unfallkasse RLP

Region. Beschäftigte sind grundsätzlich bei offiziellen betrieblichen Feiern und auf dem Hin- bzw. Rückweg gesetzlich unfallversichert. Es besteht dabei der gleiche Versicherungsschutz wie während der Arbeitszeit. Darauf weist jetzt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz anlässlich der bevorstehenden Karnevalstage hin. Gilt auch für Verwaltungen.

Aber nicht jedes gesellige Beisammensein von Betriebsangehörigen ist gesetzlich unfallversichert. Damit die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz während Betriebsfeiern erfüllt sind, muss
• das Unternehmen mit der Veranstaltung das Ziel verfolgen, die betriebliche Gemeinschaft zu stärken,

• die Veranstaltung grundsätzlich allen Beschäftigten offen stehen,

• die Unternehmensleitung selbst oder eine beauftragte Person teilnehmen.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Fachkraft für Arbeits- und Gesundheitsschutz (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Mittelhof

Umwelttechnologe für Wasserversorgung (m/w/d)

Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
57610 Altenkirchen

Sanitär-Ausstellungsfachberater (m/w/d) in Wissen

Dr. Kurt Korsing GmbH & Co. KG
57537 Wissen

Fachkraft Wohnstätte Einzelfallhilfe (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Auch bei Betriebsfesten, die außerhalb des Unternehmens und der Arbeitszeit stattfinden, genießen die Beschäftigten unter den genannten Bedingungen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für teilnehmende Familienangehörige oder Gäste gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht, auch wenn sie offiziell an der Feier teilnehmen dürfen.

Ereignet sich während der betrieblichen Feier, auf dem Hin- oder Rückweg ein Unfall, ist dieser – bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen – vom Arbeitgeber der zuständigen Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft per Unfallanzeige zu melden.
Aber auch hier gilt: kein Alkohol am Steuer.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Kein Anspruch auf durchgängige siebenstündige Kita-Betreuung

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Eltern keinen uneingeschränkten Anspruch ...

Zwischen Blüten und Bäumen: Die verzaubernde Waldschaukel von Dürrholz

Die kreativen "grünen Männer" der "AG Natur und Umwelt", die jeden Montag an dem vielfältigen Naturlehrpfad ...

Verkehrskontrolle in Steimel: 20 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt

Am Montagmorgen führte die Verkehrsdirektion Koblenz Geschwindigkeitskontrollen in der Lindenallee in ...

Werner-Heisenberg-Gymnasium beeindruckt beim Kreiswettbewerb des Jugendrotkreuzes

Der Schulsanitätsdienst des Werner-Heisenberg-Gymnasiums aus Neuwied hat bei seiner ersten Teilnahme ...

Aktualisiert: Gleichstellung auf dem Prüfstand - Diskussionsabend in Ockenfels

Die für den 29. April geplante Veranstaltung zum Thema Gleichstellung in Ockenfels muss leider vertagt ...

Frontalzusammenstoß auf der B413 in Bendorf: Eine Person leicht verletzt

Am Montagnachmittag (27. April) ereignete sich auf der B413 in Bendorf ein Verkehrsunfall. Zwei Pkw kollidierten ...

Weitere Artikel


Ulrike Puderbach – Krimidinner im Royal Palace Urbach

Ein toter Schiedsrichter und ein ermordeter Student – die einzige Verbindung ist ihre offensichtliche ...

Treue zur CDU Heimbach-Weis/Block geehrt

Der Ortsverband der CDU Heimbach-Weis/Block hatte zur 70-jährigen Jubiläumsfeier Mitglieder und Freunde ...

Karnevalistischer Frühschoppen der Funkengarde Neustadt

Am Sonntag, den 29. Januar, lädt die Funkengarde Blau-Rot-Weiß wieder zum traditionellen Frühschoppen ...

Drei Sterne für Bendorfer Gästeführerinnen

„Der Weg war lang, doch er hat sich gelohnt“, freut sich Barbara Friedhofen. Nach drei Jahren und mehr ...

Wiederwahl von Obermeister der Dachdecker-Innung

Es war eine gut besuchte Innungsversammlung, zu der Obermeister Ralf Winn die Kollegen am 10. Januar ...

Programm der Vortragsreihe „Heimat unter der Lupe“

Auf die Frage, „Kennst Du Deine Heimat?“, werden die Meisten wohl mit einem überzeugten „Na klar!“ antworten. ...

Werbung