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Nachricht vom 27.09.2016    

Kreis Neuwied beim Bioabfall der Abfallbilanzen Spitzenreiter

„Viel Abfall ist nicht immer schlecht – Und weniger muss nicht besser sein“, so kommentiert der 1. Kreisabgeordnete Achim Hallerbach die für den Landkreis Neuwied erfreuliche Abfallbilanz des statistischen Landesamtes für 2014. „Entscheidend ist, wie die erfassten Abfälle zusammengesetzt sind und wie gut Getrenntsammlung und Verwertung funktionieren“, ergänzt der Abfallwirtschaftsdezernent.

Blick in die moderne Anlage der Verwertung des Restmülls. Foto:
Wolfgang Tischler

Neuwied. Auf den ersten Blick steht die Neuwieder Abfallwirtschaft mit einer Sammelmenge von 545 Kilogramm Abfall je Einwohner nur auf Platz 26 unter den 35 rheinland-pfälzischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Aber Abfall ist nicht gleich Abfall, und erst beim genaueren Hinsehen zeigt sich, dass die große Neuwieder Müllmenge eigentlich ein Grund zur Freude ist: Mit 168 Kilogramm je Einwohner stellt der Kreis Neuwied bei der Bioabfallsammlung sogar den absoluten Spitzenreiter im Land. Und auch beim Haus- und Sperrabfall belegen die Neuwieder mit 140 Kilogramm je Einwohner einen immer noch respektablen 8. Platz.

Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst erstellt hast: Wie das Sprichwort zeigt, stehen Bilanzen und Statistiken nicht selten im Ruf, die Wirklichkeit gewollt oder ungewollt zu verzerren. Aber auch wenn die Datenerhebung und -auswertung objektiv und fehlerfrei erfolgt, sind die Ergebnisse ohne Detailwissen oft nur schwer zu interpretieren. Achim Hallerbach verweist hierzu auf zwei Beispiele aus der Rheinland-Pfälzischen Landesabfallbilanz, die gegenüber der des Statistischen Landesamtes noch um einiges differenzierter ausfällt und dadurch noch schwieriger zu interpretieren ist.

So weist die Landesbilanz für den Landkreis Neuwied 54 Kilogramm Bau- und Abbruchabfälle je Einwohner aus, während der Landkreis Altenkirchen lediglich sechs Kilogramm Bauabfälle je Einwohner entsorgt hat. "Diese Zahlen sind nicht etwa falsch und entsprechen der Menge an Bauabfällen, die durch die Kreise entsorgt wurden," erläutert Hallerbach, "Sie spiegeln aber nicht die tatsächlich angefallene Bauabfallmenge wider. Unberücksichtigt bleiben dabei nämlich die über die privatwirtschaftlichen Entsorgungsunternehmen entsorgten Mengen." Und da die Altenkirchener sicherlich nicht viel weniger bauen als die Neuwieder, lässt sich aus dem Vergleich der Zahlen ein anderer Schluss ziehen: Vermutlich sind die Unterschiede auch darin begründet, dass der Landkreis Neuwied mit seinen drei Wertstoffhöfen den Bürgerinnen und Bürgern ein ungewöhnlich komfortables und daher auch viel genutztes Entsorgungsangebot bietet, während im Nachbarkreis die Bauabfälle in größerem Maß auch privaten Entsorgungsunternehmen überlassen werden. „Dabei verzerren zum Beispiel die Anlieferungen aus dem Nachbarkreis auf die Abfallentsorgungsanlage Linkenbach natürlich auch die Bilanz des Landkreises. Aus ökologischen Gründen ist mir eine Anlieferung auf unseren Wertstoffhöfen lieber, als das Abfälle nachher im Wald oder auf Feldwegen zu finden sind“, betont Achim Hallerbach.

Auch eine weitere Besonderheit der Landesbilanz lässt die Neuwieder ohne Kenntnis der Hintergründe zunächst schlechter aussehen, als es den Tatsachen entspricht: Der gesamte in der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) behandelte Restabfall gilt als Beseitigungsabfall, während der Restabfall einiger anderer Körperschaften zu 100 Prozent als verwertet dargestellt wird. Dies liegt aber nur daran, dass die MBA in der Systematik grundsätzlich anders eingestuft wird als die Müllverbrennung. Also eine klare Frage der Definition. "Sogar der in unserer MBA aus heizwertreichen Abfällen produzierte Ersatzbrennstoff wird grundsätzlich nicht als Verwertungsabfall anerkannt, obwohl er doch in einem nahen Industriekraftwerk fossile Brennstoffe wie Öl und Kohle ersetzt und damit nachhaltig Ressourcen schont," kritisiert Hallerbach die Bewertungsvorgaben der Abfallbilanz.



Gleichzeitig kann aber die Verfeuerung von Restabfall, der ohne Vorbehandlung in einer Müllverbrennungsanlage entsorgt wird, als Verwertung verbucht werden. Und auch beim Bioabfall wird in der Bilanz eine Gegenüberstellung mit den Gartenabfällen vorgenommen. „Hier liegt auch ein gravierender Unterschied in den Systemen vor. Während in anderen Landkreisen der Gartenabfall oder Rasenschnitt keine Erfassung über die Biotonne findet, werden im Landkreis Neuwied in der Saison erhebliche Anteile an Gartenabfällen über die braune Tonne sowie die bequeme Grünschnittentsorgung mittels Scheckkarte erfasst - die es in anderen Landkreisen gar nicht gibt. Dieser Bürgerservice verändert eine Mengenbilanzierung erheblich," erklärt der 1. Kreisbeigeordnete.

Diese Beispiele zeigen auf, dass die Abfallaufkommen der beiden Landkreise Altenkirchen und Neuwied von ihrer Abfallsystematik sowie den angesteuerten Verwertungs- und Beseitigungswegen nicht vergleichbar sind. „Und dies liegt oft in der Frage der gesetzlichen Definition, ob zum Beispiel eine Müllverbrennung den Status Verwertung oder Beseitigung besitzt“, so Hallerbach. Und so gelten auch Sonderabfälle mal als verwertet, mal als beseitigt, und jede Bilanz ist ein starres System.

Achim Hallerbach ist auch weiterhin davon überzeugt, dass der Landkreis Neuwied mittlerweile ein serviceorientiertes, bürgerfreundliches Abfallerfassungssystem vorhält. „Mit drei Wertstoffhöfen im gesamten Landkreis verteilt, werden für alle Abfälle sach- und fachgerechte Entsorgungen angeboten. Hinzukommt, dass jeder Haushalt seinen Abfall an der Haustüre abgeholt bekommt, einfach über Scheckkarte oder Online angemeldet. Die Bürger des Landkreises brauchen keinen einzigen Kilogramm Abfall im Naturpark, Wiedtal oder am Rhein illegal entsorgen“, hebt der 1. Kreisbeigeordnete die Vorzüge des Neuwieder Abfallwirtschaftssystems hervor.


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