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Nachricht vom 04.08.2016    

Bundesverkehrswegeplan: Enttäuschung im Mittelrheintal

Die Bürgerinitiative im Mittelrheintal gegen Umweltschäden durch die Bahn e.V. bewertet den Bundesverkehrswegeplan 2030 als eine einzige Enttäuschung, weil es keine alternative Güterverkehrsstrecke für das Rhein- und Moseltal geben wird. Der Vorsitzende Willi Pusch lehnt die Berliner Entscheidung ganz entschieden ab und begründet seine Haltung in der folgenden Stellungnahme.

Region. „Der Bundesverkehrswegeplan geht von einer Steigerung des Schienengüterverkehrs aus und die Bahn macht genau das Gegenteil, indem sie sich aus der Fläche zurückzieht. Dabei spricht die Politik immer davon, dass die Bahn das umweltfreundlichste Transportmittel ist und mehr Güter von der Straße auf die Schiene verlagert werden sollen, tut aber genau das Gegenteil.

Anstatt in ein modernes in die Zukunft gerichtetes Netzwerk für den Schienengüterverkehr zu investieren, das auch im Einklang mit dem Klimaschutz einhergeht und auch autonomes Fahren zulässt, setzt der Minister leider immer noch auf alte hergebrachte Zöpfe in den Ausbau von Straßen. Selbst wenn die Autobahnen achtspurig ausgebaut würden, der Flaschenhals kommt mit Sicherheit und somit auch der Stau. Was Minister Dobrindt fehlt ist eine Vision der Zukunft. Stuttgart 21 und Flughafen Berlin lassen grüßen. Die Schweiz überlässt den Bau von Großprojekten den Profis und bleibt damit im Zeitplan und den Kosten. Die Schweiz ist Deutschland im Schienenverkehr um Jahrzehnte voraus. In Deutschland wursteln viele mit und somit steigen die Kosten ins Unermessliche.

Da der Bau einer neuen Trasse zwischen St. Augustin und Mainz-Bischofsheim nicht in den vordringlichen Bedarf aufgenommen wurde und somit in weiter Ferne gerückt ist, müssen nachfolgende Maßnahmen jetzt umgesetzt werden:



Geschwindigkeitsbegrenzung und Nachtfahrverbot: Die Menschen im Rheintal und an der Mosel sind sich einig, dass nicht nur gegen den Lärm, sondern auch gegen die Erschütterungen etwas getan werden muss. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung und ein Nachtfahrverbot von 22 bis 6 Uhr darf nicht nur als Drohmittel für die Umrüstung angewandt werden, sondern muss fester Bestandteil der Lärmreduzierung des Schienengüterverkehrs werden.

Trassenpreis: Die nächtlichen Fahrten mitten durch Wohngebiete müssen so verteuert werden, das ein echter Anreiz besteht, die Güterwaggons mit neuen leisen Radsätzen auszurüsten.

Monitoring: Nachdem jetzt bundesweit Lärmmessstationen aufgebaut werden, muss es im Gesetz geregelt werden. So muss ein Bußgeld für schlecht gewartete Fahrzeuge eingeführt werden, das einen Anreiz bietet, defekte Radsätze unverzüglich instand setzen zu lassen. Das muss bis zu einer Stilllegung von schlecht gewarteten Waggons gehen. Auch muss der Gesetzgeber regeln, dass auf einer elektrifizierten Strecke keine Dieselloks eingesetzt werden dürfen.

Lärmobergrenzen: Die Verbindung von Lärmaktionsplanung und Bauleitplanung muss über das Gesetz hergestellt werden. Dies geht nur, wenn die Schienenverkehrsunternehmen darauf verpflichtet werden, die Lärmobergrenzen in den Wohngebieten einzuhalten.


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