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Nachricht vom 18.07.2016    

JAN gewinnt Rechtsstreit gegen die Stadt Neuwied

Unter dem Motto „Kein Mensch ist illegal – Flucht ist kein Verbrechen“, zogen vergangenes Jahr knapp 100 Menschen für die Rechte von Geflüchteten durch Neuwied. Angemeldet hatte die Demonstration das Junge Aktionsbündnis Neuwied (JAN). Die Stadt Neuwied erhob für die Anmeldung 25 Euro Verwaltungsgebühren.

Symbolfoto: NR-Kurier

Neuwied. Gegen die Gebühren legten die Anmeldenden des Aktionsbündnisses Widerspruch ein und trugen ihre Argumente dem Stadtrechtsausschuss der Stadt Neuwied vor. Dieser Verwarf den Widerspruch, weswegen die Aktivist/innen vor dem Verwaltungsgericht Koblenz klagten. Ihrer Meinung nach stehen solche „Demogebühren“ der freien Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes) entgegen. „Die Höhe der Gebühren war total willkürlich und hätte bis 150 Euro teuer sein können. Für manche wäre das ein Grund, lieber keine Demonstration anzumelden. Demonstrationen sollten aber nicht vom Geldbeutel abhängig sein und Grundrechte dürfen kein Geld kosten“, erklärt Katharina Fuchs von der JAN-Gruppe. Ähnlich argumentiert bereits 2005 das Verwaltungsgericht Gießen:

„Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seines entsprechenden Grundrechts (Art. 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.



Zu einer richtigen Gerichtsverhandlung kam es allerdings nicht, die Stadtverwaltung Neuwied machte in letzter Sekunde einen Rückzieher und hob die Gebührenfestsetzung vorher auf. Damit ist klar, in Zukunft ist auch in Neuwied die politische Meinungskundgabe endlich kostenfrei.



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