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Nachricht vom 19.06.2016    

Sicher mit dem Fahrrad zur Schule

Die meisten Schulwegunfälle passieren mit dem Fahrrad. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat und die die gesetzlichen Unfallkassen der Länder appellieren an Eltern, das Rad des Kindes auf Verkehrssicherheit zu prüfen und den Schulweg intensiv zu üben. Eine Fahrradprüfung im 4. Schuljahr wird empfohlen.

Kinder sollten nicht vor Abschluss der Fahrradprüfung in der vierten Klasse selbstständig den Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegen. Foto: DVR

Region. Die meisten Straßenverkehrsunfälle auf dem Schulweg passieren mit dem Fahrrad. Darauf weisen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften zum Tag der Verkehrssicherheit am 18. Juni hin. Laut Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ereigneten sich 2014 rund 55.000 Schulwegunfälle im Straßenverkehr. Rund die Hälfte davon (27.389) waren Unfälle mit dem Fahrrad. Damit liegen Radunfälle weit vor anderen Formen der Verkehrsbeteiligung wie PKW-Fahrten (9.679), Gehen (5.082), Fahrten mit dem motorisierten Zweirad (4.899), mit dem Schulbus (2.165) oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln (1.597).

"Wenn man bedenkt, dass laut Erhebungen nur rund einer von sieben Versicherten den Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegt, ist die Zahl der Radunfälle bedenklich", sagt Dr. Walter Eichendorf. Zwar endeten nur wenige Schulwegunfälle mit einer Verletzung, die zu bleibenden Behinderungen oder zum Tod führe, "aber eine ärztliche Behandlung hat jeder dieser Unfälle nach sich gezogen. Nicht zu vergessen den Schreck für die Eltern, wenn sie hören, dass ihr Kind einen Unfall hatte."

Vor diesem Hintergrund appelliert der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der DGUV und Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats an Eltern, das Rad gemeinsam mit ihren Kindern auf seine Verkehrstüchtigkeit zu prüfen und stets einen Fahrradhelm zu tragen. Zudem sollten sie den Weg einüben und über Risiken auf dem Schulweg sprechen: "Dazu gehört auch der Hinweis, Smartphone und Musikkopfhörer beim Fahren nicht zu benutzen." Eichendorf warnt auch vor Überschätzung: Oft sehe es aus, als ob schon Kinder im Grundschulalter sich ganz sicher auf dem Fahrrad bewegen. Aber der Straßenverkehr erfordert eine besondere Aufmerksamkeit. Es sei deshalb ratsam, Kinder nicht vor Abschluss der Fahrradprüfung in der vierten Klasse selbstständig den Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegen zu lassen.



Infos in Deutsch und Arabisch
Ergänzend weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz darauf hin, dass Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. Auf Fußgängerinnen und Fußgänger ist besonders Rücksicht zu nehmen, beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

Unter www.ukrlp.de, Webcode: 862, gibt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz mit den digitalen Broschüren „Informationen auf Deutsch und Arabisch zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz in Schulen“ unter anderem auch Hinweise zu Themen wie „Den Schulweg trainieren“ oder „Der Schulweg mit dem Fahrrad“ (mit einem Foto, was am verkehrstüchtigen Fahrrad dran sein muss).



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