BUND lehnt Ortsumgehung Straßenhaus ab
Der BUND Rheinland-Pfalz, Region Koblenz, lehnt den Bau der B 256 Ortsumgehung Straßenhaus ab. Dies betrifft sowohl die bisher bekannt gewordene und von den Straßenbaubehörden favorisierte Trassenführung, deren unausgleichbare Eingriffe in die Natur und die Zusatzbelastung für die Menschen in den anliegenden Wohnbereichen als auch die Notwendigkeit des Projektes in Gänze. Insbesondere ist ein vordringlicher Bedarf aus Sicht der Naturschützer nicht erkennbar.
Straßenhaus. Der Einspruch des Bund ist wie folgt begründet: Der ungehemmte Straußenausbau in der Fläche auch des Kreises Neuwied widerspricht dem Grundsatz Erhalt vor Neubau und dem Klimaschutzabkommen von Paris, das auch von der Bundesrepublik verbindlich mitunterzeichnet wurde. Wertvoller alter Wald, Extensivwiesen, ein natürlicher Bachlauf wären betroffen, Ruhezonen für Menschen und Fauna wären unausgleichbar gestört und entwertet. Die Trasse zerschneidet den Naturpark. Die Neuversiegelung von wertvollem Boden ist inakzeptabel und soll nicht durch Rückbau anderer Straßen ausgeglichen werden. Straßenhaus ist kein Unfallschwerpunkt. Der Schwerlastverkehr ist vergleichsweise gering, die Trasse dient vor allem also der Beschleunigung des MIV, was die Emissionen weiter erhöhen würde – ein deutlicher Widerspruch zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung und der EU.
„Alternativlösungen wurden aus unserer Sicht nicht hinreichend geprüft. Dazu gehört insbesondere eine innerörtliche Verkehrsberuhigung, die die Menschen im Ortskern stark entlasten würden. Eine eventuelle Trassenänderung sollte vorrangig durch das Gewerbegebiet geführt werden, nicht durch wertvolle Natur und entlang von Erholungs- und Wohngebieten. Der Abstand zu diesen ist zu gering, Brückenbauten und Erdbewegungen sind unverhältnismäßig groß und teuer für eine einfache Ortentlastung. Die östliche Anschlussstelle würde die Existenz eines Aussiedlerhofes gefährden, die Trasse würde die verschiedenen Ortsteile der Gemeinde Straßenhaus zerteilen. Wirtschaftliche Nachteile für die Gemeinde und ihres Kleingewerbes und Handels werden unterschätzt. Baurecht im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens ist auf Jahre hin nicht erreichbar, zudem sind juristische Auseinandersetzungen absehbar. Gegen die bisherige Vorgehensweise der Gemeinde sich über Bebauungspläne Baurecht zu verschaffen, erheben wir für den Bau einer Bundesstraße formale Bedenken. Wir fordern darum, die Ortsumgehung Straßenhaus im Bundesverkehrswegeplan aus dem vordringlichen Bedarf herauszunehmen.“
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