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Nachricht vom 15.04.2016    

Kreis bietet Fortbildung für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer

Was sind die Voraussetzungen für den Wechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz zum Jobcenter, wie ist die Leistungsgewährung dort organisiert, welche Rechte und Pflichten entstehen dort für den Leistungsempfänger? Diese und viele andere Fragen sollen im Dialog mit den Ehrenamtlichen beantwortet werden.

Neuwied. Die Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive ist auch in diesem Jahr eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben. Die ehrenamtlichen Unterstützer vor Ort sind dabei unverzichtbar. Sie sind wichtige Mittler und Lotsen und helfen den Flüchtlingen so, sich in den unterschiedlichen Zuständigkeiten verschiedener Behörden zurechtzufinden.

Für viele Flüchtlinge steht in diesem Jahr der Wechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz, dessen Leistungen von den örtlichen Sozialämter in Stadt Neuwied und Verbandsgemeinden erbracht werden, zu den Jobcentern an.

Was sind die Voraussetzungen für den Wechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz zum Jobcenter, wie ist die Leistungsgewährung dort organisiert, welche Rechte und Pflichten entstehen dort für den Leistungsempfänger? Diese und viele andere Fragen sollen im Dialog mit den Ehrenamtlichen beantwortet werden.



Die Federführung haben Herr Alois Müller und Frank Potthast vom Jobcenter, darüber hinaus werden auch Hildegard Person-Fensch, leitende staatliche Beamtin und Sozialdezernentin, Agnes Ulrich, Leiterin der Sozialabteilung und Klaus Müller, Leiter der Ausländerbehörde die Fragen der Teilnehmer beantworten.

Die Moderation wird Integrationsbeauftragte Andrea Oosterdyk übernehmen.

Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 29. April 2016 in der katholischen Familienbildungsstätte „Speehaus" Wilhelm-Leuschner Str. 5, 56564 Neuwied,

Beginn 13:30Uhr

Anmeldung bei Andrea Oosterdyk, Telefon 02631-803129, Email: andrea.oosterdyk@kreis-neuwied.de.


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