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Nachricht vom 21.10.2015    

Bundesmeldegesetz ändert sich ab dem 1. November 2015

Die Stadt Bad Honnef informiert: Am 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft mit neuen Regelungen, die von Bürgern zum Beispiel bei einem Wohnungswechsel künftig zu beachten sind.

Bad Honnef. Wieder eingeführt wird die im Jahr 2002 abgeschaffte Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers oder des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung (zum Beispiel beim Wegzug in das Ausland). Damit können künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden.

Wohnungsgeber oder Wohnungseigentümer müssen den Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Der Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung ist bundeseinheitlich vorgeschrieben. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht mehr ausreichend. Sollte die meldepflichtige Person in ein Eigenheim ziehen, so ist auch in diesen Fällen bei der Anmeldung eine Erklärung abzugeben.

Die Wohnungsgeberbestätigung ist auf der Internetseite der Stadt Bad Honnef zu finden unter www.bad-honnef.de, Rathaus & Politik, Anträge und Formulare, Bürgerbüro – Wohnungsbestätigung. Außerdem ist dieses Formular auch in der Verwaltung erhältlich.

Rückfragen beantwortet Bianca Senk (Fachdienstleisterin Bürgerbüro und Standesamt) unter der Telefonnummer 02224/184-124 oder Ute Krist (Bürgerbüro) unter der Telefonnummer 02224/184- 264.


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