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Nachricht vom 28.09.2015    

Wenn andere entscheiden

Freiheitsentziehende Maßnahmen sind die schwerste Form der Freiheitseinschränkung. Bei Erwachsenen psychisch kranken Menschen kann der Freiheitsentzug auf Grundlage des Landesgesetzes für psychisch kranke Menschen (PsychKG) Rheinland-Pfalz erfolgen. Neuwieder Veranstaltungsreihe „Irrwege verstehen" findet am 14. Oktober statt.

Neuwied. Voraussetzung für freiheitsentziehende Maßnahmen ist die Gefährdung des eigenen oder die Gefährdung anderen Lebens. Auch bei psychischen Erkrankungen im Alter kann es in der Pflege zu freiheitsentziehenden Maßnahmen kommen. Hierzu zählen beispielsweise die mechanische Fixierung durch Bettgitter oder das Anlagen von Gurten. Aber auch die Sedierung durch Medikamente, durch Schlafmittel oder Psychopharmaka zählen hierzu mit dem Ziel den Betroffenen in seiner Bewegungsfreiheit zu beschränken und dadurch Sturz- und Selbstverletzungen zu vermeiden.

Aus fachlichen und ethischen Gründen gilt es freiheitseinschränkende Maßnahmen zu vermeiden. Sind freiheitseinschränkende Maßnahmen wirklich geeignet um Stürze und Verletzungen bei Bewohnern zu verhindern? Welche negativen Konsequenzen haben freiheitseinschränkende Maßnahmen für den Bewohner, zum Beispiel durch eventuelle Verletzungen?

Sicherlich sind freiheitsentziehende Maßnahmen das schwierigste Kapitel in der Psychiatrie. Für Betroffene eine häufig traumatisierende Maßnahme, für Angehörige und Freunde eine große Belastung. Häufig ist nicht bekannt, welche gesetzlichen Regelungen gelten und welche Rechte die Betroffenen haben. Daher wird in der Neuwieder Veranstaltungsreihe „Irrwege verstehen" gemeinsam über das Thema gesprochen, um zu informieren und zu diskutieren.



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Als kompetente Gesprächspartner beteiligen sich Anja Jung, Geschäftsführerin der AWO Pflege und Senioren gGmbH, Marion Kaster, Einrichtungsleiterin des Marienhaus-Klinikums Hauses St. Antonius, Bernhard Lahr, Betreuungsverein des SKFM, Astrid Seyin, Wohnbereichsleiterin der AWO Pflege und Senioren gGmbH sowie Philipp Süß, Richter am Amtsgericht Neuwied.

Die Veranstaltung findet am 14. Oktober ab 18 Uhr im großen Saal der Volkshochschule Neuwied statt. Alle am Thema Interessierte sind herzlich eingeladen, eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Weitere Informationen über die Veranstaltung erhalten Sie über die VHS Neuwied, Telefon 0 26 31 / 39 98-0 oder die Psychiatrie-Koordinationsstelle, Dr. Ulrich Kettler, Telefon 0 26 31 / 803-732 oder -722. Informationen auch im Internet unter www.psychiatrie-neuwied.de.



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