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Nachricht vom 23.09.2015    

LKW-Verbot auf B 42 und B 256 waren Thema im Kreistag

Der Kreistag hatte sich in seiner jüngsten Sitzung mit zwei Anträgen der CDU-Fraktion und der FWG-Fraktion zu beschäftigen, die die bestehenden Durchfahrverbote für LKW auf den beiden Bundesstraßen B 42 zwischen Neuwied und der nördlichen Landesgrenze zu NRW sowie der B 256 zwischen der Autobahnanschlussstelle Neuwied und Neuwied-Oberbieber aufzuheben, betreffen.

Der Kurtscheider Stock soll zeitnah entschärft werden. Fotos: Wolfgang Tischler

Kreis Neuwied. Die Sperrung der B 42 für den LKW-Verkehr geht auf das Jahr 1971 zurück. Die letzte Ergänzung erfolgte 1992. Die Begründung war seinerzeit der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen, die zunehmende Verkehrsbelastung und einige weitere Punkte. Die mit dieser Anordnung ausgesprochenen Verbote galten nicht für Anwohner und Lieferverkehr in Richtung Norden bis Rheinbreitbach und in Richtung Süden bis Leutesdorf. Die Sperrung sollte in erster Linie den überregionalen Verkehr fernhalten.

Das Durchfahrverbot für LKW ab fünf Tonnen auf der B 256 geht auf eine Anordnung des Landratsamtes Neuwied mit Zustimmung des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom 9. März 1961 zurück, damit wurde dem Antrag der Kurverwaltung Rengsdorf im Interesse des Kurbetriebes von Rengsdorf stattgegeben. Die Sperrung betrifft die Strecke von Oberbieber bis zur Autobahn. Seit Bestehen der Sperrung wird der hierdurch entstehende Umleitungsverkehr bekanntlich über die L 258 zur Autobahn und umgekehrt und damit vorbei an beziehungsweise durch Torney und durch die Ortschaften Anhausen und Rüscheid geführt.

Initiiert durch die Eingabe eines, insbesondere durch die Sperrung der B 42 unmittelbar betroffenen Unternehmens unter Einschaltung der Industrie- und Handelskammer Koblenz war die Kreisverwaltung gezwungen, sich mit der Frage der Rechtmäßigkeit der beiden Sperrungen zu beschäftigen. Die Gründe für die seinerzeitige Sperrung müssen noch immer bestehen, sonst ist eine Aufhebung angesagt.

Bei der B 42 sind mittlerweile die Ortsumgehungen Rheinbrohl und Bad Hönningen geschaffen worden. Hammerstein wird Mitte 2016 folgen. Weitere Verkehrsverbesserungen sind erfolgt.

Die Hauptursache der Sperrung der B 256, nämlich der Kurbetrieb in Rengsdorf oder auch in Straßenhaus ist schon seit längerer Zeit weggefallen. Hinzu kommen die Ortsumgehungen von Oberbieber und Rengsdorf. Die Anlage von Kreisverkehrsplätzen bei Oberraden und jetzt in Bonefeld tragen zusätzlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und einem reibungsloseren Verkehrsablauf bei. Im Einmündungsbereich der L 257 in die B 256 am „Kurtscheider Stock“ wird der Verkehr künftig durch einen Umbau mit einer Ampelanlage sicherer und reibungsloser abgewickelt werden können.



Die Anlieger in Rüscheid und Anhausen, die den Umleitungsverkehr zu tragen haben, fordern vehement die Freigabe der B 256 für LKW. Bei den zuständigen Behörden, wie Landesbetreib Mobilität und den Polizeiinspektionen stehen die Zeichen eher auf Freigabe. Die Entscheidung muss letztlich die Kreisverwaltung treffen, aber unter Anhörung von LBM und Polizei. Für die B 42 wird das Thema erst nach der Fertigstellung des Ausbaus Hammerstein anstehen. Bei der B 256 soll erst noch eine Verkehrszählung erfolgen.

Im Kreistag durften die betroffenen Bürgermeister Stellung nehmen. Für die Rheinschiene sprach der Linzer Verbandsbürgermeister Hans-Günter Fischer. Hier sind die Bürgermeister mit den Menschen solidarisch, die vehement eine Beibehaltung des LKW-Verbotes fordern. Sie verweisen auf die schon unerträgliche Lärmbelastung durch die Bahn und den jetzigen Straßenverkehr. Lärm werde nach ihrer Meinung nochmals spürbar zunehmen werde. Die Bürger sprechen von einer Lärmzange. Hier wird es enormen Widerstand geben.

Zu der B 256 nahm Verbandsbürgermeister Hans-Werner Breithausen Stellung. Er verwies darauf, dass der ursächliche Grund, der Kurort Rengsdorf, weggefallen sei. Die Ortsbürgermeisterin von Straßenhaus, Birgit Haas nannte die Belastung unerträglich. Ihr Lösungsansatz ist neben der eigenen Umgehung auch Umgehungsstraßen für alle anderen Orte.

Die zuständige Dezernentin Hildegard Person Fensch zeigte abschließend auf, dass die Fahrverbote nicht so einfach kassiert werden können. Hier seien Abwägungen und Gutachten im Detail zu berücksichtigen. Am Ende sollte die Entscheidung auch vor Gericht standhalten. Landrat Rainer Kaul unterstrich diese Aussage. Er gehe jedoch davon aus, dass die Entscheidungen vor Gericht landen werden. (woti)


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