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Nachricht vom 23.09.2015    

IHK: „Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung bringen“

Wann darf ein Flüchtling eine Ausbildung absolvieren? Und wie steht es mit der Sozial-versicherungspflicht? Diese und viele andere Fragen werden praxisrelevant, wenn sich Unternehmen für die Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit engagieren.

Region. Um gerade kleinen und mittleren Betrieben einen ersten Überblick zu geben und zentrale Kontaktdaten zu vermitteln, haben die rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern (IHK) jetzt einen Leitfaden „Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung bringen“ veröffentlicht.

„Eine zentrale Herausforderung der aktuellen Situation ist es, bleibeberechtigte Flüchtlinge zügig in das Arbeitsleben einzubinden“, erläutert der Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft, Arne Rössel. „Hierfür gibt es auf Seiten der Wirtschaft eine große Aufgeschlossenheit und tatsächlich auch schon eine Vielzahl konkreter Projekte und Maßnahmen in den Unternehmen.“ Mit dem bewährten Beratungs- und Dienstleistungsangebot rund um die Aus- und Weiterbildung und Informationen wie dem neuen Leitfaden stünden die Industrie- und Handelskammern ihren Mitgliedsunternehmen hierbei zur Seite.



„Unser Anspruch ist es, uns gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen und einer Vielzahl von Partnern um möglichst jeden ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Flüchtling mit Bleibeperspektive kümmern“, so Rössel. Erfolgsentscheidend hierfür seien aber die schnellstmögliche Feststellung der vorhandenen sprachlichen, schulischen und gegebenenfalls beruflichen Kompetenzen der Flüchtlinge sowie die zügige Vermittlung ausreichender Deutschkenntnisse. Dafür sollten aus Sicht der IHK an ausgewählten Berufsschulstandorten eigene Förderklassen zur Vermittlung von Deutschkenntnissen und zur Berufsorientierung etabliert werden.

Der Leitfaden „Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung bringen“ steht unter www.ihk-arbeitsgemeinschaft-rlp.de als Download bereit.


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