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Nachricht vom 18.09.2015    

Am Rheinsteig an Kiesgrube Ariendorf besteht keine Gefahr

Auf dem Gelände der Kiesgrube „Im Burgland“ in Ariendorf wurde festgestellt, dass sich an der Steilböschung im süd- bis südöstlichen Kiesgrubenbereich in den vergangenen Monaten Rutschungen und Böschungsbrüche ereignet haben. Behördenvertreter gehen derzeit von keiner akuten Gefährdung aus. Sie leiteten jedoch Sofortmaßnahmen ein.

Auf dem Gelände der Kiesgrube Ariendorf wurde festgestellt, dass sich an der Steilböschung im süd- bis südöstlichen Kiesgrubenbereich in den vergangenen Monaten Rutschungen und Böschungsbrüche ereignet haben. Foto: Kreisverwaltung

Bad Hönningen. Die Kiesgrube ist oberhalb der Böschungsoberkante mit einem Schutzzaun eingefriedet. Aufgrund der Rutschungen und Abbrüche der Grubenböschung wurde der Schutzzaun beschädigt.

„Insbesondere im Hinblick darauf, dass der in nicht unerheblichem Maß frequentierte Wanderweg „Rheinsteig“ an den südlichen und südöstlichen Bereich der Kiesgrube angrenzt und an der Grube vorbeiführt, war es uns allen ein Anliegen, dass hier schnellstmöglich eine Sicherung erfolgte“, betont der 1. Kreisbeigeordnete und Dezernent für Bauen und Umwelt, Achim Hallerbach.

Hierzu gab es auf Vermittlung von Achim Hallerbach und Verbandsgemeindebürgermeister Michael Mahlert ein Vor-Ort-Treffen von Vertretern der Verbandsgemeindeverwaltung sowie des Rheinsteigbüros. Die Teilnehmer haben den Geländeverlauf entlang des Rhein-Steigs vom „Schafstall“ aus bis zur Abzweigung „Im Burgland“ in Augenschein genommen. Dabei wurde festgestellt, dass der Rhein-Steig selbst von der Abbruchkante der Kiesgrube so weit entfernt ist, dass dort keine Gefährdung zu erkennen ist. Eine Sperrung des Rhein-Steigs ist nicht akut erforderlich.

„Die Flächen zwischen der Wegetrasse des Rhein-Steigs und der Abbruchkante sind zum Teil durch einen Zaun und dichten Bewuchs vor einem versehentlichen Betreten geschützt. Der „frei über dem Abgrund“ schwebende Zaunabschnitt ist cirka 20 Meter vom Rhein-Steig entfernt und durch dichten Bewuchs unzugänglich“, fasst Mahlert das Ergebnis des Ortstermins zusammen.

Es wurden punktuell beschädigte Zaunpfosten, ein niedergedrücktes Zaunfeld und einige „Trampelpfade“ zur Abbruchkante festgestellt. Die beschädigten Zaunpfosten wurden am Freitag, den 18. September durch den Bauhof der Verbandsgemeindeverwaltung erneuert, das niedergedrückte Zaunfeld wurde in einem größeren Abstand zur Kiesgrube wieder aufgerichtet. Die „Trampelpfade“ wurden abgesperrt.



Betreiberfirma und Behörden stehen bereits seit einiger Zeit im Dialog und suchen einvernehmlich nach geeigneten Lösungen. Um der Gefahr weiterer Rutschungen und Böschungsabbrüchen zu Grubeninnenseite hin dauerhaft wirksam entgegen zu treten hält die Kreisverwaltung Neuwied die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen in dem betroffenen Abschnitt für zwingend zeitnah erforderlich. Sie hat daher der Betreiberfirma nun einige konkrete Aufgaben übertragen.

Unter anderem wird die sofortige Beauftragung eines geotechnischen Sachverständigen zum Entwurf sowie zur Begleitung und Dokumentation der notwendigen Sicherungsmaßnahmen verlangt. Die kritischen Böschungsabschnitte sind durch geeignete Vorschüttungen gemäß den Vorgaben des Landesamtes für Geologie und Bergbau zu stabilisieren. Die defekten Absperrungen sind unverzüglich zu erneuern und in ausreichendem Abstand zur Steilkante zu positionieren, um Wanderer und Fußgänger auf die potentielle Gefahr hinzuweisen und am Zugang zum absturzgefährdeten Bereich zu hindern.

Als problematisch – und hier sind sich alle einig – stellt sich die schlechte Erreichbarkeit für LKW zu diesem Gelände dar. Denn für eine optimale Verfüllung wären enorme Mengen Materials erforderlich. Hier, aber auch bei der generellen Frage der Verfüllung, kommt jedoch auch der Artenschutz ins Spiel. Denn das Gelände bietet Gelbbauchunke, Wechselkröte und Artgenossen gute Lebensräume.

„Fest steht auch“, so Verbandsgemeindebürgermeister Michael Mahlert, „dass keinesfalls eine Gefährdung in Richtung Ariendorf besteht.“ In der kommenden Woche wollen die beteiligten Behörden gemeinsam mit dem Betreiber vor Ort über die detaillierte weitere Vorgehensweise sprechen.


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