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Nachricht vom 01.09.2015    

Bebauungsplan Hedwigsthal auf den Weg gebracht

In der Sitzung des Ortsgemeinderates Raubach hat der Rat den Bebauungsplan "Industrie- und Gewerbegebiet Hedwigsthal - Hüttenstraße" auf den Weg gebracht. Einer Offenlegung und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung steht jetzt nichts mehr im Weg. Überraschend gab es ein Kaufangebot eines Raubacher Bürgers just für diese Fläche.

Die erste Hürde für die Erweiterung des Werkes mit einem Logistikzentrum ist genommen. Foto: Wolfgang Tischler

Raubach. In der Ratssitzung am 1. September der Ortsgemeinde Raubach gab es erstmal einen Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung, der von Ortsbürger Michael Rudolph gestellt wurde. Ein Raubacher Bürger habe der Ortsgemeinde einen Brief geschrieben und ein Kaufangebot für das Grundstück, das überplant werden soll abgegeben. Der Bürger bietet einen Euro pro Quadratmeter, was einen Kaufpreis von 32.000 Euro ausmacht. Der Bürger argumentierte, es käme Geld in die Kasse von Raubach und rund 5 Millionen Euro Investitionen blieben der Gemeinde erspart.

Bernd Herrmann von der Wählergruppe meinte, nachdem der Rat die Erweiterung der Tagesordnung angenommen hatte: „Wir arbeiten jetzt 14 Jahre an dem Projekt, insofern können wir dem Angebot nicht zustimmen. Es geht hier ja auch um die Sicherung und Schaffung von weiteren Arbeitsplätzen.“ Ute Starrmann ergänzte für die SPD zustimmend: „Die Ortsgemeinde ist ja finanziell bereits in Vorlage getreten.“ Insofern lehnte der Rat einhellig das Kaufangebot ab.

Der Beschluss des Bebauungsplanes erfolgte dann im zweiten Tagesordnungspunkt einstimmig ohne große Aussprache von den noch am Tisch verbliebenen Ratsmitgliedern. Etliche Mitglieder mussten wegen Befangenheit abrücken. Nicht abgerückt war Thomas Hammes, der bei der Firma Metsä Tissues beschäftigt ist und die das Logistikzentrum in dem neuen Bebauungsgebiet plant. Gemäß § 22 der Gemeindeordnung muss er nicht abrücken, wenn „nach den tatsächlichen Umständen der Beschäftigung anzunehmen ist, dass der Betroffene sich deswegen nicht in einem Interessenwiderstreit befindet“. Dies sagt die Gemeindeordnung in einer Ausnahmebestimmung zu § 22 Absatz 3a.



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Ist Hammes als technischer Mitarbeiter, der nicht in der untersten Ebene tätig ist, von den Planungen des Logistikzentrums betroffen oder später gar involviert? Sollte es zu einem Interessenkonflikt kommen oder würde er juristisch von den Gegnern des Bebauungsplanes formuliert, dann könnten die getroffenen Beschlüsse angefochten werden. Die Verantwortung, wer abrücken muss und wer nicht, liegt letztlich beim Ortsbürgermeister.

Der Bebauungsplan kommt jetzt in die Offenlage und jeder Bürger kann dann Einwendungen und Bedenken vorbringen. Diese werden dann nach den vier Wochen Offenlage vom Rat abgewogen. Die Firma Metsä Tissues will jetzt kurzfristig zu einem Informationsabend nach Puderbach ins Dorfgemeinschaftshaus einladen. Sobald wir den Termin kennen, werden wir ihn veröffentlichen. (woti)



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