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Nachricht vom 27.08.2015    

Aktualisierte Broschüre „Ratgeber zur Pflege"

Im Rahmen der vergangenen Informationsveranstaltungen zum Thema Demenz und Pflege im Landkreis Neuwied, verwies der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel und pflegepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf die aktuellen Verbesserungen für die Betroffenen.

Die aktualisierte Broschüre „Ratgeber zur Pflege" liefert wichtige Grundlagen zum neuen Pflegestärkungsgesetz für Betroffene und deren Angehörige. Der pflegepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Rüddel MdB (links) wirbt gemeinsam mit dem 1. Kreisbeigeordneten und Dezernenten des Gesundheitsamtes, Achim Hallerbach (rechts) für die umfangreichen Informationen des Gesundheitsministeriums.

Kreis Neuwied. „Die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, ist mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz spürbar verbessert worden", erklärt Erwin Rüddel. Ab sofort, steht der „Ratgeber zur Pflege – Alles, was Sie zur Pflege und zum neuen Pflegestärkungsgesetz wissen müssen" in einer aktualisierten Neuauflage zur kostenfreien Bestellung zur Verfügung.

„Dieser Ratgeber ist ein wertvoller Begleiter für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte. Die Broschüre bietet einen Überblick zu den Leistungen der Pflegeversicherung. So werden wichtige gesetzliche Regelungen für die Pflege zu Hause erklärt und Kriterien für die Auswahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung genannt", freut sich der 1. Kreisbeigeordnete und Dezernent des Gesundheitsamtes, Achim Hallerbach. Dabei werden zentrale Fragen beantwortet wie: Was ändert sich in der häuslichen, ambulanten und stationären Pflege? Wie wird die Finanzierung der Pflege gestärkt?

Mit der nun von der Bundesregierung beschlossenen zweiten Stufe der Pflegereform, wird vor allem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff festgelegt, der besonders den Demenzkranken und deren Angehörigen zugutekommt.




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Neben einem neuen Begutachtungssystem, wird auch ein erweitertes nunmehr fünfstufiges Pflegesystem das bisherige Drei-Stufen-Prinzip ablösen. „Dadurch werden die Belange der Erkrankten Menschen und die dafür benötigten Pflegeleistungen differenzierter beurteilt und passgenauere Leistungen ermöglicht. Besonders erfreulich ist diese neue Einstufung für Demenzkranke. Sie können künftig mit weiteren Erhöhungen der Leistungsbeträge in der Pflege rechnen", betonen MdB Erwin Rüddel und Achim Hallerbach. Für die pflegenden Angehörigen verbessert sich zudem künftig die Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die neuen Eckdaten der zweite Stufe der Pflegereform und der „Ratgeber zur Pflege" können auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit in der Rubrik Service unter dem Menüpunkt Publikationen bestellt und herunter geladen werden. Die Broschüre gibt es hier zum Download.


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