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Nachricht vom 09.07.2015    

Urlaub für Arbeitslose

Ferienzeit und Reisezeit - auch für Arbeitslose? Frauen und Männer, die bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind, können auch in Urlaub fahren. Damit der Urlaub erholsam wird und keine Nachteile entstehen, muss die Agentur für Arbeit vorher zustimmen.

Neuwied/Altenkirchen. Auch in der Ferienzeit ist es wichtig, dass die Bewerber täglich erreichbar sind. Für den Fall, dass sich eine geeignete Arbeitsstelle bietet oder eine kurzfristige Weiterbildungsmöglichkeit ergibt, darf keine wertvolle Zeit verstreichen, denn schnell ist eine gute Chance vergangen. Dies gilt sowohl für Bewerber, die Leistungen beziehen als auch für Arbeitslose ohne Leistungsbezug.

Die Arbeitsagentur Neuwied weist darauf hin, den Urlaub rechtzeitig - mindestens eine Woche vor Reiseantritt - genehmigen zu lassen. Nur dann bleiben der Anspruch auf Arbeitslosengeld und der Krankenversicherungsschutz für die Dauer der Reise bestehen.



Auch Nichtleistungsempfänger müssen ihre Ortsabwesenheit genehmigen lassen. Wer ungenehmigt ortsabwesend ist, verliert den Status der Arbeitslosigkeit und somit möglicherweise auch entsprechende Meldungen zu Ausfallzeiten der Rentenversicherung.

Klären Sie Ihren geplanten Urlaub im persönlichen Gespräch in Ihrer Agentur vor Ort oder unter 0800 – 4 55 55 00 (der Anruf ist gebührenfrei)


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