Werbung

Nachricht vom 10.06.2015    

Rheinbreitbach erhält keine Fördermittel entscheiden Richter

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden: Keine Förderungsmittel für die Straßenverbindung vom Drieschweg zum Rolandsecker Weg/B 42. Ob die Gemeinden Bad Honnef und Rheinbreitbach Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, wird derzeit geprüft.

Bad Honnef. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat jetzt entschieden, dass Bad Honnef keine Zuwendungen für die Baumaßnahme vom Drieschweg in Bad Honnef bis zur Kreisstraße K 23 in Rheinbreitbach erhält (Az.: 10 A 10680/14.OVG).

Im Juli 2006 und im Juni 2010 bewilligte das Land Rheinland-Pfalz der Ortsgemeinde Rheinbreitbach für die Baumaßnahme Zuwendungen in Höhe von insgesamt 570.600 Euro nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Kurz bevor die Baumaßnahme abgeschlossen und die länderübergreifende Straßenverbindung für den Verkehr freigegeben wurde, nahm das Land Rheinland–Pfalz im Januar 2012 die Bewilligungsbescheide zurück.

Die Stadt Bad Honnef war nach einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Ortsgemeinde Rheinbreitbach und dem Landkreis Neuwied verpflichtet, die Baukosten des Straßenprojektes zu übernehmen. Im Gegenzug hatte sich die Ortsgemeinde Rheinbreitbach verpflichtet, Zuschussmittel zu beantragen und diese im Falle ihrer Auszahlung an Bad Honnef abzutreten. Die Rücknahme der Zuwendungsbescheide kam für beide Kommunen völlig überraschend. Sie wurde vom Land Rheinland-Pfalz damit begründet, dass die Förderfähigkeit der Maßnahme nicht gegeben sei.

Gegen diese Rücknahme klagte die Ortsgemeinde Rheinbreitbach und erhielt auch erstinstanzlich Recht. So entschied das Verwaltungsgericht in Koblenz im Jahr 2014, dass die Rücknahme rechtswidrig war und die Zuwendungen zu zahlen seien. Gegen diese Entscheidung ging das Land Rheinland-Pfalz allerdings in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied nun, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz aus dem Jahr 2014 aufgehoben und damit die Klage der Ortsgemeinde Rheinbreitbach abgewiesen wird.



NR-Kurier Newsletter: So sind Sie immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Zur Begründung führt es aus, dass die zunächst zugesagte Förderung rechtswidrig war, weil Kosten nicht zuwendungsfähig seien, die ein anderer (also die Stadt Bad Honnef) als der Vorhabenträger zu tragen verpflichtet ist. Diese Situation sei hier gegeben, weil die Ortsgemeinde Rheinbreitbach zwar Vorhabenträgerin in Rheinland – Pfalz gewesen sei, die Kostentragungspflicht jedoch die Stadt Bad Honnef treffe. Auch könne sich weder die Ortsgemeinde Rheinbreitbach, noch die Stadt Bad Honnef auf einen Vertrauensschutz berufen, da sie öffentliche Rechtsträger sind. Schließlich leide die Entscheidung auch nicht an Ermessensfehlern. Ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden, wird derzeit geprüft.

Das bedeutet nach derzeitigem Stand, dass die Stadt Bad Honnef keine Zuwendung mehr zu erwarten hat.



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Kreis Neuwied mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.



Lokales: Unkel & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Unfallflucht in Dierdorf: Unbekannter beschädigt Grundstücksmauer

In Dierdorf ereignete sich am Dienstagabend (29. April) ein Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeug eine ...

Neue Bioabfallverordnung ab Mai - Kreis Neuwied nimmt Stichproben

Ab dem 1. Mai tritt eine aktualisierte Bioabfallverordnung in Kraft, die strengere Vorgaben für die Entsorgung ...

Vorsicht vor gefälschten Steuer-E-Mails - Finanzamt warnt vor Betrügern

Derzeit kursieren betrügerische E-Mails, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammen. Diese ...

Einblick in das Leben palästinensischer Christen: Gesprächsabend in Neuwied

Ein besonderes Ehepaar berichtet in Neuwied über das Leben palästinensischer Christen in Israel. Einblicke ...

Großbrand in Gewerbehalle bei Oberraden – Feuerwehr verhindert Schlimmeres

Ein Brand in einer Gewerbehalle im Industriegebiet Oberraden löste am Dienstagmorgen (29. April) einen ...

"Wie et fröher wor": Sonntagsspaziergang über den Steimel zur Paffrather Eiche

Da steht sie noch, groß und stolz: Über Jahrzehnte hinweg gehörte die Paffrather Eiche zu einem markanten ...

Weitere Artikel


Unterschätzte Gefahr: Jeder vierte Baum ist ein Sicherheitsrisiko

Bäume in deutschen Städten können schon bei moderaten Windverhältnissen zur Gefahr werden. Das ergab ...

Vortrag über Divertikelleiden

Vor allem bei älteren Menschen finden sich häufig Ausstülpungen der Darmschleimhaut. Man bezeichnet sie ...

Königsschießen in Scheuren

Scheuren sucht seine neuen Majestäten. Am Sonntag, den 21. Juni findet das diesjährige Königsschießen ...

Neuer Leiter der Polizeiinspektion Altenkirchen offiziell in Amt eingeführt

Nach nur rund vier Jahren wechselt die Führung der Polizeiinspektion Altenkirchen. Am Dienstag, 9. Juni, ...

Gesundheitskonferenz Psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz

Wie kann die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhalten werden? Diese Frage stellen ...

Puppentheater „Das Gespenst von Burg Linz“ kam gut an

Am Samstag, den 30. Mai, fand morgens in der Hochwasserhalle der Alice-Salomon-Schule in Linz/Rhein die ...

Werbung