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Nachricht vom 05.01.2015    

Sicherer Start ins neue Jahr durch SGD Nord bestätigt

Wie in jedem Jahr wurde der Verkauf und die Aufbewahrung von Feuerwerksartikeln durch die Regionalstellen Gewerbeaufsicht der SGD Nord kontrolliert. Denn Sicherheit ist Trumpf.

Die Gewerbeaufsicht kontrolliert die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen beim Feuerwerk. Foto: Wolfgang Tischler

Region. Von der Gewerbeaufsicht wurde unter anderem geprüft, ob die Feuerwerksartikel die notwendige Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) sowie die CE-Kennzeichnung besitzen. Für den Verbraucher sind die Kennzeichen Hinweise auf einen geprüften und sicheren Feuerwerksartikel.

Erfreulicherweise wurden aktuell im Handel keine Artikel ohne Zulassung vorgefunden. Beanstandungen gab es lediglich bei der Aufbewahrung. Teilweise wurden zu große Mengen an Feuerwerksartikeln im Verkaufsraum gelagert. Diese sind aus Sicherheitsgründen begrenzt, um im Brandfall das Risiko größerer Schäden zu minimieren.

Schon jetzt geht es in die Vorbereitungen für die nächsten Kontrollen. Erfahrungen werden ausgetauscht, um Ziele für die nächsten Kontrollen festzulegen. Auch zum nächsten Jahreswechsel wird die SGD Nord wieder einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei der Abgabe der Feuerwerksartikel an Verbraucherinnen und Verbraucher leisten.


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