Werbung

Nachricht vom 16.12.2014    

Zuviel gezahlte Rundfunkgebühren bis 31.Dezember zurückfordern

Die HwK Koblenz informiert darüber, dass in Einzelfällen Betriebe zu hohe Rundfunkgebühren bezahlt haben und diese müssen die zu viel gezahlten Beiträge selbständig bis zum 31. Dezember zurückfordern.

Region. Zum 1. Januar 2013 wurde das System der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von dem bis dahin geltenden gerätebezogenen Gebührensystem hin zu einem geräteunabhängigen Beitragssystem geändert. Bezugspunkt für die Bemessung der Rundfunkbeiträge ist nun nicht mehr die Zahl der Rundfunkempfangsgeräte, sondern die Zahl der Betriebsstätten, der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und der betrieblich genutzten Fahrzeuge.

In den vergangenen zwei Jahren wurden Unternehmen, die bereits als Gebührenzahler bei der GEZ registriert sind, angeschrieben und um Aktualisierung und Umstellung ihrer Angaben auf das neue Beitragssystem gebeten. Nach geltendem Recht besteht eine Pflicht der Unternehmen, die Fragen zu beantworten bzw. die Pflicht, eine beitragspflichtige Betriebsstätte selbständig zu melden. Verstöße gegen diese Meldepflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

Die zum Jahresende ablaufende Frist gilt nur für Betriebe, die noch nach den alten Regelungen ihre Rundfunkbeiträge entrichtet haben, da sie die konkreten Meldungen zur Anzahl der Beschäftigten, Anzahl der Fahrzeuge und Anzahl der Filialen bisher noch nicht abgegeben haben. Diese Einordnung mit der alten Rundfunkgebühr kann jedoch zur Zahlung von zu hohen Beiträgen führen, da es Konstellationen gibt, dass ein Unternehmer nach der gesetzlichen Neuregelung weniger als zuvor zahlen muss. So können Betriebe mit bis acht Beschäftigten von einer überhöhten Zahlung betroffen sein, die vor 2013 mindestens zwei Radios oder Autoradios angemeldet hatten. Auch Betriebe, die sich innerhalb einer bereits anderweitig beitragspflichtigen Wohnung oder Büro/Werkgemeinschaft befinden, können zu viel Beitrag gezahlt haben.



Soweit Unternehmen davon betroffen sind, müssen sie eventuell zu viel gezahlte Rundfunkbeiträge selbst zurückfordern. Die Verjährungsfrist für den Rückforderungsanspruch ist der 31.12.2014. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Rückerstattung beim „ARD ZDF Deutschlandradio", Beitragsservice, in 50656 Köln geltend gemacht werden. Gleichzeitig hat eine Meldung der beitragsrelevanten Daten zu erfolgen.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Von Raritäten und Schätzen: Tauschtage in Neuwied für Briefmarkenliebhaber

In Neuwied kommen Sammler von Briefmarken und Ansichtskarten regelmäßig zusammen, um ihre Schätze zu ...

Rätselhafter Unfall in Saffig: Polizei sucht Zeugen

In Saffig wurde am Freitagabend (14. November) ein Fahrzeug mit frischen Unfallschäden entdeckt. Der ...

Beeindruckend: Wäller Helfen e. V. erreicht Meilenstein mit 91.600 Bäumen

Der Verein Wäller Helfen e. V. hat in seinem ehrgeizigen Aufforstungsprojekt einen bedeutenden Fortschritt ...

Spartipps von Rieke Fischer: So schlagen Sie der Inflation ein Schnippchen

Die steigenden Lebensmittelpreise belasten viele Haushalte. Ein kostenloses Web-Seminar bietet nun praktische ...

JIM-Studie 2025: Künstliche Intelligenz prägt Jugendalltag, Smartphone bleibt Dauerbegleiter

Die aktuelle JIM-Studie 2025 zeigt: Künstliche Intelligenz ist aus dem Alltag Jugendlicher kaum mehr ...

Zahl überschuldeter Bürger in Deutschland steigt deutlich an

Nach Jahren rückläufiger Zahlen nimmt die Überschuldung in Deutschland wieder zu. Der SchuldnerAtlas ...

Weitere Artikel


Helmut Nalbach: Kommunalpolitiker mit Karneval im Blut

Helmut Nalbach war 25 Jahre Ratsmitglied im Kurtscheider Gemeinderat. Ebenso gehörte er verschiedenen ...

Pfarreiengemeinschaft Unkel unterstützt Tafel Linz

Die katholische Pfarreiengemeinschaft Unkel hat in ihren vier Gemeinden Lebensmittel und Spenden gesammelt, ...

Geänderte Öffnungszeiten bei Kfz-Zulassungsstelle

Die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Neuwied macht auf geänderte Öffnungszeiten über ...

Scharrenbach neuer Vorsitzender der Kolpingfamilie Rheinbrohl

Aufatmen bei der Kolpingfamilie Rheinbrohl: Nachdem im Mai kein neuer Vorstand gefunden werden konnte, ...

Autobahn A 3: Neubau der Wiedbachtalbrücke in Planung

Erwin Rüddel, MdB, hat zum Planungsstand der Sanierung der Wiedbachtalbrücke beim Bundesverkehrsministerium ...

Rheinbreitbach hat wieder einen Laden

Rheinbreitbach hat wieder einen Dorfladen. Im Beisein von Ortsbürgermeister Wolfgang Gisevius eröffneten ...

Werbung