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Nachricht vom 13.11.2014    

Polizei warnt vor so genannten „Kräutermischungen“

Wie der Polizei am 12. November mitgeteilt wurde, mussten an diesem Tag drei Schüler (16 und 18 Jahre alt), die eine Kräutermischung geraucht haben, mit gesundheitlichen Problemen in ein Neuwieder Krankenhaus eingeliefert werden. Erst am vergangenen Sonntag, 9. November kam es zu einem ähnlichen Rettungseinsatz in der Verbandsgemeinde Pellenz.

Symbolfoto: NR-Kurier.de

Kreis Neuwied. Die Polizei weist nochmals auf die Gefährlichkeit der so genannten „Kräutermischungen“ hin. Kräutermischungen, oder „Legal-Highs“, sind tabak- oder teeähnliche Gemische, die oftmals mit Betäubungsmitteln oder ähnlichen Substanzen durchsetzt werden. Zwar sind nicht alle Kräutermischungen generell gesetzlich verboten, allerdings können sie lebensgefährlich sein, denn für den Konsumenten ist es unmöglich zu erkennen, wie und aus welchen Substanzen sich eine Konsumeinheit zusammensetzt.

Weder Name, Verpackung noch Verkaufsquelle lassen Rückschlüsse auf die Gefährlichkeit zu. Nach dem Konsum dieser Mischungen treten häufig Vergiftungssymptome wie Übelkeit, Erbrechen, starkes Zittern, Herzrasen, Orientierungslosigkeit und Kreislaufprobleme, bis hin zur Bewusstlosigkeit, auf. Seit mehreren Jahren werden solche Kräutermischungen über Head-Shops oder Onlineshops verkauft.




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Die auf die Kräuter aufgetragenen Substanzen haben nachweislich cannabisähnliche Wirkungen. Da diese jedoch gegenüber dem natürlichen Cannabisinhaltsstoff oft um ein vielfaches höher sind, stellt dies eine erhebliche Gefahr von Überdosierung beim Rauchen der Kräutermischungen dar. Auch können durch den Verbrennungsprozess toxische und krebserregende oder krebsfördernde Zersetzungsprozesse gebildet werden. Es besteht also eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung für den Konsumenten.

Die Polizei warnt vor dem Konsum dieser Kräutermischungen, denn ihre Wirkung ist schwer beziehungsweise gar nicht einzuschätzen. Der Konsum kann kurz- und langfristig schwere gesundheitliche Schäden zur Folge haben.


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