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Nachricht vom 27.10.2014    

Altmetall und Schrott nicht an Schrottsammler geben

Die Polizei warnt eindringlich davor, Altmetall und Schrott an fahrende Schrottsammler abzugeben, da diese meist ohne Berechtigung arbeiten. Oft steht das Sammeln von Altmetall auch mit Straftaten, wie Einbruch und Diebstahl in einem direkten Zusammenhang. Altmetall und Schrott können bei den ansässigen Händlern abgegeben werden.

Fahrende Schrotthändler handeln strafbar und verüben oftmals auch Diebstähle und Einbrüche. Symbolfoto: Kuriere

Neustadt (Wied). In Neustadt (Wied), Ortsteil Neschen, wurden am 24. Oktober gegen 17 Uhr durch Beamte der Polizei Straßenhaus zwei männliche Personen südländischer Herkunft mit einem weißen Kastenwagen mit Gummersbacher Kennzeichen angehalten und kontrolliert. Hierbei fiel auf, dass die Ladefläche bis unter das Dach mit Altmetall, bzw. Schrott vollgeladen war. Die erforderlichen Genehmigungen konnten die Männer nicht vorweisen.

Als die Beamten mit dem Fahrzeug im Schlepp in Richtung Dienststelle fuhren, trafen sie in der Ortslage Krunkel auf einen weiteren, weißen Kastenwagen mit Gummersbacher Kennzeichen. Dieser war mit einer männlichen und einer weiblichen Person südländischer Herkunft besetzt. Auch dieses Fahrzeug war bis unter das Dach vollgeladen mit Metall-, bzw. Schrott. Da die erforderlichen Genehmigungen nicht vorgelegt werden konnten und die Personen auch nicht in besonderer Art und Weise für den Umgang mit gefährlichen Abfällen geschult waren wurde die komplette Ladung auf der entsprechenden Mülldeponie abgeladen und verwertet.



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Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass durch die Abgabe von Metall und Schrott immer mehr Personen, die sich als Schrottsammler betätigen, angezogen werden. Die polizeiliche Erfahrung zeigt, dass hiermit oftmals die Begehung sonstiger Straftaten, wie beispielsweise Eigentumsdelikte, einhergeht. Die örtlich ansässigen Altmetall- bzw. Schrotthändler verfügen über die entsprechenden Genehmigungen und holen auf Anforderung gerne die Gegenstände ab.



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