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Nachricht vom 04.10.2014    

Uneinsichtigen Verkehrsteilnehmer erwartet Strafverfahren

So schnell kann aus einem Parkvergehen ein Strafverfahren werden. Statt sich über die gebührenfreie Ermahnung wegen Parkens in zweiter Reihe zu freuen, beleidigte der Neuwieder Fahrer den Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Nun kommt ein Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren auf ihn zu.

Der uneinsichtige Parksünder findet sich vermutlich bald wegen strafrechtlich relevanter Beleidigung vor Gericht wieder. Foto: Symbolfoto

Neuwied. Am Mittwochnachmittag, 1. Oktober, um 17.30 Uhr, beabsichtigte ein 23jähriger Neuwieder für eine private Erledigung mit seinem BMW in zweiter Reihe in der Langendorfer Straße verbotswidrig zu parken. Ein aufmerksamer Mitarbeiter des Ordnungsamts der Stadt Neuwied machte den jungen Mann auf sein Fehlverhalten aufmerksam. Statt diesen kostenfreien Rat vor einer gebührenpflichtigen Ahndung des Parkverstoßes dankend anzunehmen, fuhr der junge Mann nur widerwillig mit seinem PKW weg, machte seinem Unmut gegenüber dem Mitarbeiter der Stadt verbal und mit einer Geste geltend und erfüllte so den Tatbestand der strafrechtlich relevanten Beleidigung. Bei der anschließenden Personalienfeststellung verweigerte der junge Mann dann noch die Angaben zu seinen Personalien. Nun erwartet den uneinsichtigen Parksünder ein Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.


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