Werbung

Nachricht vom 03.10.2014    

Umbruch von Grünland ist genehmigungspflichtig

Beim Umbruch von Dauergrünland besteht Genehmigungspflicht. Die Landesverordnung soll Rückgang von Dauergrünland vermeiden. Zügiges und abgestimmtes Verfahren direkt über die Untere Landwirtschaftsbehörde.

Beim Umbruch von Dauergrünland besteht Genehmigungspflicht. Foto: Wolfgang Tischler

Kreis Neuwied. Landwirte, die so genannte Direktzahlungen in Anspruch nehmen, dürfen künftig nicht mehr uneingeschränkt ihre Wiesenflächen in Ackerland umwandeln. Hierauf weist der 1. Kreisbeigeordnete und Dezernent für Umwelt und Landwirtschaft bei der Kreisverwaltung Neuwied, Achim Hallerbach, hin. Nachdem sich der Grünlandanteil in Rheinland-Pfalz im Vergleich zum Referenzjahr 2003 um mehr als fünf Prozent verringert hat, ist die "Landesverordnung zur Erhaltung von Dauergrünland" in Kraft getreten.

Seitdem bedarf der Umbruch von Dauergrünland durch Empfänger von EU-Direktzahlungen der vorherigen Genehmigung durch die Kreisverwaltung. "Mit der Umsetzung dieser Landesverordnung soll verhindert werden, dass der Anteil von Dauergrünland weiter abnimmt. Eine Verminderung des Grünlandanteils um mehr als zehn Prozent hätte erhebliche Anlastungen der Europäischen Union für Rheinland-Pfalz zur Folge", erklärt Achim Hallerbach.

Der ungenehmigte Umbruch von Dauergrünland gilt als Cross-Compliance-Verstoß und wird mit empfindlichen Abzügen von der Förderzahlung sanktioniert. "Die Erhaltung des Dauergrünlandes ist eine von zahlreichen Verpflichtungen hinsichtlich Natur-, Wasser,- Tier,- Umwelt- und Verbraucherschutz, die den Empfängern von EU-Direktzahlungen gemäß den so genannten Cross-Compliance-Auflagen verordnet werden", unterstreicht Thomas Ecker von der Unteren Landwirtschaftsbehörde der Kreisverwaltung Neuwied. Als Ausgleich für diese, im Vergleich zu Staaten außerhalb der EU, strenger reglementierten Produktionsweise und der Erhaltung unserer Kulturlandschaft werden den landwirtschaftlichen Betrieben Flächenprämien gewährt.



Einsaat von Ersatzflächen
"Mit Inkrafttreten der Landesverordnung darf Grünland nur noch nach vorheriger Genehmigung umgebrochen werden und wenn mindestens derselbe Flächenanteil von Acker in Grünland umgewandelt wird", so Thomas Ecker weiter. Von dieser Vorgabe kann nur in besonderen Einzelfällen - beim Nachweis einer betrieblichen Existenzgefährdung - abgesehen werden. Der Umbruch von Dauergrünland zur Verbesserung der Grasnarbe bei unverzüglicher Neueinsaat von Grünland auf derselben Fläche ist genehmigungsfrei.

"Da bei der Genehmigung des Dauergrünlandumbruchs auch Belange des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft berücksichtigt werden müssen, sind unsere entsprechenden Fachbehörden direkt ins Genehmigungsverfahren eingebunden. Damit wird das Abstimmungsverfahren gestrafft und spart dadurch Zeit für die Antragsteller", erläutert der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach das Verfahren.

Zum Schutz besonders wertvoller Dauergrünlandflächen ist der Umbruch in Wasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten, sowie in gesetzlich geschützten Biotopen und Naturschutzgebieten bereits seit Jahren untersagt und darf auch nicht im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erlaubt werden.

Die ersten Anträge sind bereits bei der Kreisverwaltung Neuwied eingegangen und werden zügig bearbeitet. Genehmigungsanträge nimmt die Untere Landwirtschaftsbehörde der Kreisverwaltung Neuwied entgegen. Entsprechende Antragsvordrucke können unter der Rufnummer 02631/803-426 angefordert werden.


Lokales: Neuwied & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Neuanfang im Verbundkrankenhaus Linz-Remagen: Integration der Remagener Mitarbeitenden

Die Mitarbeitenden des ehemaligen Krankenhauses in Remagen wurden offiziell am Standort Linz willkommen ...

Baukunst im Fokus: Herausragende Bauprojekte 2025 im Unteren Mittelrheintal

Der Architekturverein Stadtbild Deutschland, Regionalverband Unteres Mittelrheintal, sucht bis zum 30. ...

Kunst- und Hobbymarkt der Lebenshilfe: Start in die Adventszeit in Flammersfeld

Auch in diesem Jahr konnten die Besucher des Kunst- und Hobbymarktes in der Werkstatt für behinderte ...

Koblenz: Einzellige Räuber könnten Kläranlagen revolutionieren

Forschende der Universität Koblenz haben eine bemerkenswerte Entdeckung gemacht: Einzellige Räuber könnten ...

Roßbacher Rentner verschönern das Dorf zur Adventszeit

In Roßbach wird die Vorweihnachtszeit durch den Einsatz engagierter Senioren besonders festlich. Neben ...

Seniorenteam Aktiv aus Erpel verschönert Ortsbild mit LEADER-Förderung

In Erpel hat sich im Oktober 2024 eine engagierte Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern zusammengefunden, ...

Weitere Artikel


37. Jazzfestival Neuwied

Am Freitag, 7. und Samstag, 8. November jazzt Neuwied. Mit dem künstlerischen Ausnahmetalent Ketil Bjørnstad, ...

Pilzwanderung mit Experten Frieder Leuthold

Schnuppern an der geheimnisvollen Welt der Pilze können Interessierte bei einer dreistündigen Wanderung ...

Innovationen querfeldein: Deutschland wählt Publikumssieger

„Deutschland – Land der Ideen“ und die Deutsche Bank suchen die beliebteste Idee für die ländlichen Regionen ...

Tunnel durch Westerwald und Taunus für Güterverkehr gefordert

Die Initiativen, den Güterzugverkehr aus dem Rheintal zu verlegen, haben sich in den letzten Wochen konkretisiert. ...

„Musikalisches Herbstfest“ des Frauenchores Ehlscheid

Nachdem der Herbst bereits mit voller Kraft Einzug gehalten hat, lädt der Frauenchor Ehlscheid gemeinsam ...

Das sind die größten Arbeitgeber im Land

Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz hat zum ersten Mal die beschäftigungsstärksten Unternehmen ...

Werbung