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Nachricht vom 15.09.2014    

Hinweise auf Kindeswohlgefährdung im Landkreis Neuwied steigen weiter an

Knapp 300 Hinweisen auf Gefährdung des Kindeswohls musste das Kreisjugendamt im letzten Jahr nachgehen. Dafür braucht es laut dem Kreisbeigeordneten Achim Hallerbach dingend quantitative und qualifizierte Fachkräfte für
Gefährdungsdienst und Rufbereitschaft.

Kreis Neuwied - 296 Hinweisen auf Gefährdung des Kindeswohls musste das
Jugendamt des Landkreises Neuwied im Jahre 2013 nachgehen. Waren es im
Jahre 2007 noch 137 Hinweise, die durch die Fachkräfte des Jugendamtes
überprüft werden mussten, ist diese Zahl seither kontinuierlich
gestiegen. Gegenüber 256 Mitteilungen im Jahre 2012 ist dies auch noch
einmal eine deutliche Steigerung. Der Erste Kreisbeigeordnete Achim
Hallerbach weist darauf hin, dass das Kreisjugendamt mittlerweile ein
fest strukturiertes Verfahren zur Überprüfung von Hinweisen auf
Kindeswohlgefährdung entwickelt hat. Aufgrund der hohen Anzahl der
Hinweise sind mittlerweile im Kreisjugendamt drei Fachkräfte in der
Woche komplett zur Überprüfung von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung
abgestellt.

"Häufig reicht auch diese Zahl der Mitarbeiter nicht aus, um die an
einem Tag eingehenden Hinweise ordnungsgemäß zu überprüfen", so der
Leiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes, Uwe Kukla. Im Kreisjugendamt
werden sämtliche Meldungen an eine zentrale Nummer weitergeleitet, über
die der sogenannte Gefährdungsdienst erreichbar ist.
Zusätzlich verfügt das Kreisjugendamt seit dem 01. Oktober 2012 über
eine Rufbereitschaft außerhalb der regulären Dienstzeiten, die in
Notfällen durch die Polizeidienststellen erreicht werden kann. "Damit
ist das Kreisjugendamt in Notfällen rund um die Uhr direkt erreichbar",
so Achim Hallerbach.

Das Kreisjugendamt meldet seine Daten im Rahmen eines Landesprojektes
an das Institut für Sozialpädagogische Forschung (ISM) in Mainz, das die
Hinweise auf Kindeswohlgefährdung auswertet. Danach waren in 2012 die
wichtigsten Hinweisgeber Bekannte/Nachbarn mit 23,1 Prozent, Elternteile
mit 15,3 Prozent, gefolgt von Polizei/Staatsanwaltschaft/Gericht mit 13
Prozent und Verwandten mit 8,6 Prozent. 8,1 Prozent der Melder wollen
anonym bleiben.

"Im Verantwortungsbereich des Kreisjugendamtes wird das weitere
Vorgehen in einem strukturierten Verfahren beraten, das regelmäßig durch mehrere
Fachkräfte gemeinsam mit der Leitung des Allgemeinen Sozialen Dienstes abgestimmt wird. In 86,5 Prozent der
Fälle fand nach Eingang einer Meldung ein direkter Kontakt mit den
Eltern oder Kindern statt", erläutert der Kreisbeigeordnete
Hallerbach.

Die statistische Erfassung des Landes unterscheidet zwischen akuten und
latenten Kindeswohlgefährdungen. In 11,5 Prozent der Fälle wurde eine
akute Kindeswohlgefährdung festgestellt, in 27,1 Prozent eine latente.
"In diesen Fällen", so Uwe Kukla, "bleibt der Allgemeine Soziale Dienst
des Jugendamtes mit den Eltern in Kontakt, um die weitere Entwicklung zu
überprüfen." In 37,5 Prozent der Fälle wurde zwar keine direkte
Gefährdung des Kindes, aber ein Unterstützungsbedarf der Familie oder
der Eltern festgestellt. Nur in 23,9 Prozent lag weder Gefährdung noch
Unterstützungsbedarf vor.



Damit ist in mehr als drei Vierteln der Fälle eine weitere Hilfestellung
durch das Jugendamt oder mit dem Jugendamt zusammenarbeitenden Trägern
únd Institutionen erforderlich, so Jürgen Ulrich, Leiter des
Kreisjugendamtes. Daraus lässt sich schließen, dass Hinweise auf
Kindeswohlgefährdung häufig vor allem einen Indikator für einen
bestehenden Hilfebedarf von Familien oder Kindern darstellen.

Auch die Arten der Gefährdung weisen darauf hin: 55,9 Prozent der
Hinweise beziehen sich auf eine Vernachlässigung von Kindern, 30,7
Prozent auf Anzeichen körperlicher Misshandlung und 14,3 Prozent auf
Anzeichen einer psychischen Misshandlung.

Lediglich in knapp 40 Prozent waren keine weiteren Hilfen erforderlich.
In allen anderen Fällen wurde in unterschiedlicher Form durch das
Jugendamt Unterstützung gegeben, sei es durch formlose Beratung durch
Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes, durch die Einleitung von
Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz oder die Vermittlung in
andere Beratungsangebote der Beratungsstellen oder auch z.B. der Kinder-
und Jugendpsychiatrie. Zufrieden zeigt sich der 1. Kreisbeigeordnete und
Dezernent für Kinder und Familie, Achim Hallerbach, mit dem
strukturierten Verfahren, mit dem Hinweise auf Kindeswohlgefährdung
nachgegangen wird. Damit soll vor allem sichergestellt werden, dass
keinerlei Informationen verlorengehen oder ein erforderlicher
Hilfebedarf bei den Betroffenen möglicherweise nicht ankommt.

Hallerbach betonte, dass diese Aufgabe für die Fachkräfte des
Jugendamtes mit erheblichen Belastungen verbunden sei, kämen die
Mitarbeiter zum Teil doch in sehr schwierige Lebenssituationen. "Auch
eine geregelte Arbeitszeit kennen unsere Mitarbeiter nicht, wenn sie den
Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung nachgehen," so Hallerbach. Er zeigte
sich insofern dankbar für das große Engagement der Fachkräfte des
Kreisjugendamtes.
"Ich denke, dass wir mit der heutigen Struktur im Sozialen Dienst des
Kreisjugendamtes eine gute Ausgangslage haben, Gefahrensituationen früh
genug zu begegnen. Eine 100-prozentige Sicherheit zu erreichen wird
schwierig sein, aber mit gut ausgebildeten, qualifizierten und
engagierten Fachkräften sowie einer quantitativen Personalausstattung,
versuchen wir, auch den politischen Forderungen auf Schutz des Kindeswohl
gerecht zu werden," betont der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach
abschließend.



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