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Nachricht vom 25.07.2014    

Tollwutverdacht bei Hund aus Rumänien

Den Anfangsverdacht auf Tollwut bei einem aus Rumänien mitgebrachten Hund nimmt das Kreisveterinäramt zum Anlass, auf die Risiken einer Einfuhr von Tieren aus dem Ausland hinzuweisen. Im besagten Fall bestätigte sich der Tollwutverdacht glücklicherweise nicht.

Auch, wenn sie noch so süß sind: Bei Hunden, die aus Urlaubsgebieten mitgebracht wurden, besteht ein erhöhtes Risiko.

Gerade in Urlaubszeiten komme es häufig vor, so die Kreisverwaltung, dass Tiere bedenkenlos mitgebracht werden. Dies geschehe oft aus Tierliebe und um den Tieren eine bessere Zukunft in Deutschland zu bereiten. Allerdings solle man sich der Gefahren bewusst sein, die eine leichtfertige Einfuhr mit sich bringt.

Eine Tollwutinfektion endet für Mensch und Tier immer tödlich. Übertragen wird das Tollwutvirus über den Speichel des infizierten Tieres. Klassisch ist der Biss als Übertragungsmöglichkeit. Eine Infektion ist aber auch denkbar für den Fall, dass infektiöser Speichel mit offenen Hautbereichen in Kontakt kommt.

Im vorliegenden Fall war eine im Kreis Neuwied gehaltene Mischlingshündin aus Rumänien mit auffälligen Symptomen vorgestellt worden. Da der Hund engen Familienkontakt hatte und sogar mit im Bett schlafen durfte, galt es schnell zu handeln. Weder Mensch noch Tier wurden von dem Hund gebissen. Es erfolgte unverzüglich eine Untersuchung und die Unterbringung in einer Quarantänestation wurde angeordnet. Die Untersuchung erbrachte erfreulicherweise keinen positiven Befund. Der Hund ist nicht an Tollwut erkrankt sondern scheint lediglich an den Folgen einer Staupeinfektion zu leiden.



Das Veterinäramt empfiehlt, sich vor der Anschaffung eines Tieres umfassend über die Risiken zu informieren. Dies gelte generell für den Kauf von Tieren. Jeder Interessierte sollte demnach zumindest auf eine lückenlose Impfdokumentation bestehen.

Deutschland gilt seit 2008 als frei von Tollwut (außer bei Fledermäusen). Dies gilt aber nicht für andere Länder der EU oder für Drittländer. Eine Tollwutimpfung kann frühestens im Alter von 12 Wochen erfolgen. Ein stabiler Impfschutz ist dann drei Wochen später erreicht. Ein Verbringen nach Deutschland ist somit frühestens im Alter von vier Monaten möglich.

Neben der Gefahr der Tollwut sollte man auch bedenken, dass Tiere aus dem Ausland mehr oder minder häufig mit Krankheiten infiziert sind, die bis dato in Deutschland selten oder überhaupt nicht auftreten. Ferner gelte es, Schutzmaßnahmen zu ergreifen sobald Verdachtsmonate auftreten.

Bei Zweifeln sollte der erste Schritt zur Klärung stets zum Tierarzt erfolgen.


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