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Nachricht vom 01.07.2014    

Behörde gibt grünes Licht für Koblenzer Seilbahn

Die Mehrheit der Menschen in Koblenz und die Besucher der Stadt wollen die Seilbahn zur Festung Ehrenbreitstein behalten. „Heute sind wir diesem Ziel wieder ein Stück näher gekommen“, sagte Dr. Ulrich Kleemann, der Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord am Dienstag (1.7.). Er gab seine behördliche Stellungnahme zu dem Thema ab.

Die Genehmigungsbehörde sagt: Die Seilbahn vom Deutschen Eck zur Festung Ehrenbreitstein darf mindestens bis 2026 weiterfahren. Foto: SGD Nord

Somit steht seitens der SGD Nord der Verlängerung des befristeten Baurechts um weitere zehn Jahre nichts mehr entgegen. Im Zusammenhang mit der Bundesgartenschau hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (frühere Bezirksregierung) bereits 2007 für die Errichtung einer temporären Kabinen-Seilbahn zwischen dem Deutschen Eck und der Festung Ehrenbreitstein eine vereinfachte raumordnerische Prüfung mit positivem Ergebnis durchgeführt.

Raumordnerische Bedenken wurden damals zurückgestellt. Und zwar auch deshalb, weil es sich zunächst um eine zeitlich befristete Errichtung der Seilbahn und dementsprechend befristete Genehmigung handelte. Die Bedenken betrafen die Tatsachen, dass es sich um ein Vorranggebiet für den Hochwasserschutz handelt, um ein Vorbehaltsgebiet für den Arten- und Biotopschutz, um einen regionalen Grünzug und dass optische Beeinträchtigung des Deutschen Ecks und der Festung Ehrenbreitstein als dominierende landschaftsprägende Gesamtanlagen zu befürchten sein könnten.




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Im Herbst 2013 hatte der Koblenzer Stadtrat beschlossen, dass die Voraussetzungen zum Weiterbetrieb der Seilbahn nach dem 30. Juni 2016 bis zum 30. Juni 2026 geschaffen werden sollen.

Hierzu war eine ergänzende landesplanerische Stellungnahme der SGD Nord zur Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Aufgrund der Planunterlagen steht aus Sicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion dem Weiterbetrieb der Seilbahn bis Mitte 2026 nun raumordnerisch nichts mehr entgegen.


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