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Nachricht vom 20.05.2014    

Auch mit Handicap ins Wahllokal

Die Stadt Neuwied erleichtert Menschen mit Handicap am Sonntag, 25. Mai, die Wahllokale aufzusuchen. So werden für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer dafür zum Teil spezielle Rampen errichtet.

Neuwied. Ob Ihr Wahlraum barrierefrei zu erreichen ist, können Sie im Internet einsehen unter www.neuwied.de/stimmbezirke.html.

Für blinde und sehbehinderte Menschen bietet das Wahlamt einen besonderen Service. Sie können am Wahlsonntag unter der Telefonnummer 02631 8020 das Wahlamt anrufen, das dann dafür sorgt, dass diese Wähler beim Besuch des Wahlraums unterstützt werden. Wer nicht vor Ort seine Stimme abgeben möchte, kann bis zum Freitag, 23. Mai, um 18 Uhr, beim Briefwahlbüro der Stadtverwaltung Neuwied (Sitzungssaal 3. OG, Büro 357 bis 359, Engerser Landstraße 17, Neuwied) mündlich, schriftlich oder elektronisch noch Briefwahlunterlagen beantragen. Bis zu diesem Termin kann auch im Briefwahlbüro gewählt werden. Ein Online-Briefwahlantrag steht zum Download unter www.neuwied.de/briefwahl.html zur Verfügung.



Alternativ dazu kann ein Antrag auf Briefwahlunterlagen an wahlamt@neuwied.de gerichtet werden. Bei dem Antrag per E-Mail sind der Name, die Vornamen, der Tag der Geburt und die Anschrift des Antragstellers anzugeben. Darüber hinaus sollten wegen der zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers die Stimmbezirks- sowie die Wählerverzeichnisnummer, die in der Wahlbenachrichtigung steht, angegeben werden. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Anschrift gewünscht wird, muss auch diese Anschrift angegeben werden.


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