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Nachricht vom 20.04.2014    

Stadt Neuwied öffnet Briefwahlbüro

Ab Dienstag (22.4.) 8 Uhr ist das Briefwahlbüro der Stadtverwaltung Neuwied geöffnet. Wer also von den knapp 50.000 stimmberechtigten Neuwieder Bürgerinnen und Bürger bereits sein Votum für die Kommunalwahlwahl abgeben möchte, kann dies tun.

Das Team des Neuwieder Wahlamtes berät in allen Fragen rund um die Briefwahl – telefonisch und vor Ort im Briefwahlbüro.

Im Wahlamt der Stadt erwartet man vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus den letzten Wahlen etwa 10.000 Briefwahlanträge. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 22. April versandt und sollten bis spätestens 25. April eingetroffen sein.

Gerade bei der Kommunalwahl, bei der bis zu fünf Stimmzettel ausgefüllt und bis zu 109 Stimmen vergeben werden können, erweist sich die Briefwahl als „gute Wahl“, da man alles in Ruhe zu Hause eintragen kann und keine Wartezeiten im Wahlraum befürchten muss.

Das Team des Briefwahlbüros wird allen Wahlberechtigten in den Wochen bis zur Kommunalwahlwahl mit Rat und Tat zur Seite stehen. Als besonderen Service bietet das Wahlamt an, Briefwahlunterlagen unter www.neuwied.de/briefwahl.html online zu beantragen.

Und wer es besonders eilig hat, weil er zum Beispiel verreist, kann ab 22. April ohne Wahlbenachrichtung, aber unter Vorlage des Ausweises, per Briefwahl wählen. Und zwar im Briefwahlbüro, das im 3. Stock der Stadtverwaltung in der Engerser Landstraße 17 zu erreichen ist. Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 8 bis 17 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr. Telefonisch ist das Briefwahlbüro unter der Rufnummer 02631 802-818 zu erreichen (Fax: 02631 802-400).

Briefwahlunterlagen können schon jetzt formlos schriftlich oder per E-Mail an wahlamt@neuwied.de beantragt werden. In diesem Fall müssen Familiennamen, alle Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden. Nach Möglichkeit sollte auch die auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Nummer, mit der jeder Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, beigefügt werden. Die Briefwahlunterlagen können auch auf dem Postweg angefordert werden – der Antrag auf Briefwahlunterlagen ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt.



In den Wahlbenachrichtigungen steht auch der Hinweis auf den jeweiligen Wahlraum. Nahezu alle Wahlräume sind barrierefrei zu erreichen. Umbaumaßnahmen sowie Rampen stellen sicher, dass niemand von seinem Wahlrecht an der Urne ausgeschlossen wird.

Als besonderen Service bietet die Stadtverwaltung Neuwied den Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeeinrichtungen wieder an, sie bei der Ausübung der Briefwahl zu unterstützen. Auf Wunsch holen die Mitarbeiter die Antragsunterlagen ab und bringen die ausgestellten Wahlscheine vorbei.

Darüber hinaus werden erneut alle blinden und sehbehinderten Wähler bei der Ausübung ihres Wahlrechts besonders unterstützt. Sie können sich am Wahltag unter der Rufnummer 02631 802-0 an das Wahlamt der Stadtverwaltung Neuwied wenden. Bei Bedarf werden sie dann vom jeweiligen Wahlvorstand vor Ort beim Aufsuchen des Wahlraumes begleitet. Dieser Service steht darüber hinaus auch allen anderen in Ihrer Mobilität eingeschränkten Wählerinnen und Wählern zur Verfügung.

Alle Informationen werden rechtzeitig vor der Wahl noch einmal öffentlich bekannt gemacht und können zudem auf der Homepage der Stadt Neuwied abgerufen werden: www.neuwied.de/wahlen.html.


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