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Nachricht vom 08.04.2014    

Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 267 bei Wienau

Am 3. April wurden auf der Landesstraße 267 in der Gemarkung Dierdorf-Wienau neue Geschwindigkeitsbeschränkungen von 70 Stundenkilometer auf 50 Stundenkilometer eingerichtet. Diese soll ein möglichst gefahrenarmes Überqueren der Fahrbahn vom neuen Fußweg zur gegenüberliegenden Fußgängerbrücke ermöglichen.

Die Geschwindigkeit wurde hier auf 50 Stundenkilometer begrenzt, um ein gefahrloses Überqueren von dem Fußweg auf der rechten Seite auf die neue Brücke über den Holzbach zu ermöglichen. Foto: Wolfgang Tischler

Dierdorf. In einem Testlauf ergaben erste Messungen der Polizei, dass von vielen Verkehrsteilnehmern die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten wurde. Insgesamt waren 245 Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb von fünf Stunden zu verzeichnen, deren Ahndung teils im dreistelligen Bußgeldbereich gelegen hätte. Während diesem Testlauf wurden die Verstöße jedoch noch nicht geahndet.

Die Polizeiinspektion Straßenhaus weist jedoch darauf hin, dass diese Stelle nunmehr in das Geschwindigkeitsüberwachungsprogramm aufgenommen wird. Festgestellte Verstöße werden künftig dann mit einem Verwarnungsgeld oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige sanktioniert.


Lokales: Dierdorf & Umgebung
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