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Nachricht vom 12.03.2014    

Krankentransporte müssen nicht ausgeschrieben werden

Rettungsdienste in Rheinland-Pfalz können aufatmen, die Ausschreibungspflicht für qualifizierte Krankentransporte ist vorerst vom Tisch. Die teilte der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Peter Enders mit. Das Europäische Parlament lehnte nun die Ausschreibungspflicht endgültig ab.

Symbolfoto: AK-Kurier

Region/Mainz/Brüssel. Wegen der drohenden Ausschreibungspflicht für den Krankentransport in Rheinland-Pfalz hatte sich der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Peter Enders Ende letzten Jahres an den binnenmarktpolitischen Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Dr. Andreas Schwab, gewandt.

Enders argumentierte, dass bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht berücksichtigt werden sollte, dass nicht nur die Notfallrettung, sondern auch der qualifizierte Krankentransport, der eine medizinisch-fachliche Versorgung beinhaltet, mit unter den Ausnahmetatbestand fallen sollte, da in vielen deutschen Bundesländern - darunter auch Rheinland-Pfalz - eine medizinisch-fachliche wie auch organisatorisch-wirtschaftliche Verzahnung vorliege. Davon abzugrenzen sei der einfache Krankentransport, der mit dem Taxi vorgenommen werden könne und keine besondere medizinische Versorgung beinhalte.

Die Antwort aus Brüssel: Im Zuge der sprachjuristischen Überarbeitung, so Schwab, sei der Erwägungsgrund zur Erklärung der Rettungsdienstleistungen dergestalt geändert worden, dass bei so genannten gemischten Verträgen, bei dem die Transportleistung gegenüber der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport anteilmäßig überwiegen, ausgeschrieben werden müssen. Aus Sicht von Schwab und Enders bedeutet das im Umkehrschluss für gemischte Verträge, „dass der qualifizierte Krankentransport vollständig vom Anwendungsbereich der Richtlinien ausgenommen werden kann, sofern dieser Teil in einem gemischten Vertrag überwiegt“.




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Ende Februar hat nun das Europäische Parlament Pläne für eine Ausschreibungspflicht der Krankentransporte endgültig abgelehnt. „Rettungsdienstorganisationen in Rheinland-Pfalz können nun aufatmen, denn qualifizierte Krankentransporte müssen auch künftig nicht europaweit ausgeschrieben werden“, kommentiert Enders. Der Gesundheitspolitiker ist erfreut über die Brüsseler Entscheidung, „denn bei der Daseinsvorsorge wie dem Rettungsdienst und dem Krankentransport zählt nicht Wettbewerb, sondern solide Qualität.“

Eine Klarstellung auf Bundesebene durch eine differenzierte Umsetzung einer Bereichsausnahme vom europäischen Vergaberecht eröffne auch Spielräume für die Landesgesetzgeber.
Der Erhalt des verzahnten deutschen Verbundsystems, das vor allem durch die besondere Verfassheit der Hilfsorganisation getragen werde, könne in Landesgesetzen sichergestellt werden, indem die Aufgabe des Rettungsdienstes als Teil des Gesamtsystems des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes beschrieben werde.


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